Zahnstaffel
Die Zahnstaffel legt einen Höchstbetrag bei der Erstattung von kieferorthopädischen und zahnärztlichen Behandlungen sowie von Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren fest. Das bedeutet, dass bei Eintritt in die private Krankenversicherung die Rechnungen vorerst nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Die Versicherungsgesellschaften wollen hiermit verhindern, dass Neuversicherte - die bereits vor Abschluss einen Zahnersatz oder eine Behandlung benötigten - sofort nach Versicherungsbeginn hohe Kosten verursachen. Bei einer zahnärztlichen Behandlung aufgrund eines Unfalls wird die Zahnstaffel indes nicht angewendet.