Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze/JAEG genannt) legt fest, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert sein muss. Übersteigt das Einkommen die Grenze, steht es dem Arbeitnehmer frei, ob er sich gesetzlich oder privat versichert. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt. Als Orientierung dienen dabei die vom Statistischen Bundesamt registrierten durchschnittlichen Entwicklungen der Löhne. Im Jahr 2015 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 54.900 Euro.