Standardtarif

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherungen, der im Jahr 1994 eingeführt und am 1. Januar 2009 vom Basistarif abgelöst wurde. Neuabschlüsse im Standardtarif sind daher nicht mehr möglich. Privat Krankenversicherte im Standardtarif haben jedoch Bestandsschutz. Die Leistungen des Standardtarifs sind mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar, das heißt, die wesentlichen Leistungen der GKV sind im Standardtarif enthalten. Die Beitragshöhe ist sowohl im Standard- wie auch im Basistarif begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2015 beträgt dieser 639,38 Euro monatlich, zuzüglich des Beitrags zur Pflegeversicherung.