Risikozuschlag

Besteht beim Antragsteller ein erhöhtes Versicherungsrisiko, kann die Versicherungsgesellschaft zusätzlich zum normalen Beitrag einen Risikozuschlag erheben. Dieser muss jedoch nicht über die Gesamtdauer des Vertrages bestehen bleiben – wenn das Risiko entfällt, kann der Versicherte verlangen, dass der Risikozuschlag wieder gestrichen wird.