Pflegeversicherung
Als fünfter Baustein der Sozialversicherung wurde zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Diese gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte. Die Pflegeversicherung gewährleistet bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit durch die jeweilige Pflegestufe die Grundversorgung des Versicherten. Da es sich nur um einen Basisschutz handelt, schließen viele Menschen noch private Pflegeversicherungen und/oder Zusatzpolicen ab, um für den Fall der Fälle optimal abgesichert zu sein.