Ombudsmann

Der Ombudsmann fungiert als unparteiische Schiedsperson. In Deutschland gibt es für viele Bereiche einen zuständigen Ombudsmann, so auch jeweils für die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen. Seine Aufgabe ist es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherten und ihren Versicherungsunternehmen und/oder Versicherungsvermittlern ohne ein Gerichtsverfahren zu klären. Allerdings muss hier die Entscheidungsgewalt beachtet werden, denn der Ombudsmann kann nur Empfehlungen und keine verbindlichen Anordnungen aussprechen. Jedoch folgen die beiden Parteien zumeist diesem Ratschlag. Seit dem 1. Januar 2014 ist Heinz Lanfermann als Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung tätig.