Gesundheitsprüfung
Vor jedem Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung findet eine Gesundheitsprüfung statt. Durch diese Maßnahme überprüfen die Versicherungskonzerne ihre potenziellen Neukunden auf etwaige Krankheiten. Die Ergebnisse einer Gesundheitsprüfung sind maßgeblich für die Berechnung der Beiträge. Besonderes Augenmerk liegt auf den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre sowie auf chronischen Leiden oder Krankheiten, deren Therapierung erst vor kurzer Zeit abgeschlossen wurde. Auch Behandlungen, die in Kürze vorgenommen werden sollen, werden berücksichtigt. Die Gesundheitsprüfung wird mittels Fragenkatalog durchgeführt. Der Versicherungsnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen wahrheitsgemäß auszufüllen (siehe Vorvertragliche Anzeigepflicht).