Gebührenordnung für Ärzte

Honorare, die Mediziner mit den Versicherungsgesellschaften abrechnen, werden in den Gebührenordnungen fixiert. Solche Gebührenordnung gibt es für Ärzte (GOÄ), Zahnärzte (GOZ) und Heilpraktiker (GebüH). Es kann maximal der 3,5-fache Satz abgerechnet.