Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge vom jeweiligen Einkommen abhängig. Zur Deckelung gibt es die Beitragsbemessungsgrenze – der Teil des Bruttolohns, der die Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Acht. Für Besserverdiener führt eine Anhebung der Bemessungsgrenze dementsprechend zu einer Beitragserhöhung. Die Grenze wird jährlich von der Bundesregierung angepasst, in 2015 liegt sie bei 49.500 Euro jährlich, bzw. 4.125 Euro monatlich.