Beihilfe
Die Beihilfe ist eine Zuschussform des Staates zur Krankenversicherung. Beihilfeberechtigt sind Beamte, Berufsrichter und Soldaten sowie deren Kinder und Ehepartner, soweit sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Diese Personengruppen erhalten in der privaten Krankenversicherung eine finanzielle Unterstützung vom jeweiligen Dienstherrn. Abhängig von der Familiensituation und dem jeweiligen Bundes- bzw. Landesrecht werden 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen erstattet.