Basistarif
Seit dem 1. Januar 2009 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten müssen. Mit Einführung des Tarifs soll die medizinische Grundversorgung aller Versicherten gewährleistet werden. Kein Antragsteller darf abgelehnt werden. Die Leistungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Zur Verbesserung der Leistungen können ergänzende Krankheitskostenversicherungen abgeschlossen werden. Der monatliche Beitrag ist durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt. Dieser liegt in 2015 bei 639,38 Euro (zuzüglich Kosten für die Pflegeversicherung).