Arzneimittel
Arzneimittel werden in der privaten Krankenversicherung bis zu 100 Prozent übernommen, wenn sie dem Patienten ärztlich verordnet wurden. Hierzu zählen sowohl Medikamente der Schulmedizin als auch homöopathische Arzneien - einzige Voraussetzung: Es muss sich um ein schulmedizinisch anerkanntes Mittel handeln oder ein Heilungserfolg muss nachweisbar sein.