Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber trägt momentan maximal 50 Prozent der privaten Krankenversicherung seiner Angestellten – begrenzt ist der monatliche Zuschuss auf 301,13 Euro (Stand: 2015). Dieser Höchstbetrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Alles, was über diesen Wert hinausgeht, muss vom Versicherten selbst übernommen werden.