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Patienten dritter Klasse - WIDGE.de warnt vor Basistarif
Hamburg, 03.03.2011
Die Bundesregierung hat es gestern bestätigt: Für Ärzte und Zahnärzte besteht keine Behandlungspflicht von privat Krankenversicherten im Basistarif. Es seien „einzelne Fälle“ bekannt, in denen Vertragsärzte und –zahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt hätten.
Grund dafür ist die zu niedrige Vergütung für ambulante Leistungen im Basistarif: Seit dem 1. April 2010 dürfen Ärzte aufgrund einer Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der privaten Krankenversicherung, nur den 0,9- bis 1,2-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Der Satz lag zuvor beim 1,16- bis 1,8-fachen. Daniel A. Baumgartner, Gründer und Geschäftsführer des Verbraucherportals WIDGE.de, warnt: „Versicherte, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, dürfen sich auf keinen Fall in den Basistarif abschieben lassen. Wer einmal drin ist, ist für immer Patient dritter Klasse”.
Ende Dezember waren ca. 21.000 Menschen im Basistarif versichert, ganze 7.500 mehr als im Vorjahr. “Mit den ständig steigenden Beitragserhöhungen werden es künftig noch mehr werden”, prognostiziert Baumgartner. Der erfahrene Hamburger Versicherungsexperte rät Betroffenen sich „über einen Wechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft in einen günstigeren Tarif zu informieren“. Das Leistungsniveau bleibe erhalten und die Altersrückstellungen würden vollständig angerechnet, so Baumgartner. Damit nicht genug: „Der Versicherte zahlt oftmals sogar weniger Geld als im Basistarif“. Der Geschäftsführer von WIDGE.de (Abkürzung für „Wechsel innerhalb der Gesellschaft“): „Täglich rufen uns Versicherte an, weil sie ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können. Betroffen sind vor allem die über 55-Jährigen.” Solchen Versicherten drohe die Abschiebung in den Basistarif, dessen Leistungen theoretisch denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen: „In der Praxis verursacht der Basistarif jedoch massive Probleme: Ärzte stellen zusätzliche Kosten in Rechnung oder lehnen die Behandlung sogar ganz ab.“ Dabei ist der Basistarif kein Billigtarif: Die Versicherten müssen bis zu 580 Euro monatlich berappen.
Der Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist im Versicherungsvertragsgesetz unter Paragraf 204 geregelt: Jeder Versicherte hat demnach das Recht auf einen günstigen Tarif. Informationen und Unterstützung bei so einem Wechsel erhalten Versicherte beim unabhängigen Verbraucherschutzportal für private Krankenversicherungen WIDGE.de. „Wir setzen ein faires Preis- Leistungs-Verhältnis für die Versicherten durch, oftmals gegen die Interessen der Versicherungskonzerne“, erläutert Baumgartner. Die Arbeit von WIDGE.de findet großen Anklang: Über 500 Tarifwechsel wurden 2010 erfolgreich durchgeführt. Die Experten brauchen für einen Tarifwechsel ca. vier bis acht Wochen. Als Honorar erhalten die Helfer acht Mal die monatliche Ersparnis des Versicherten. Baumgartner: „Aber nur bei Erfolg.“
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