Häufig gestellte Fragen

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Allgemeines zum Tarifwechsel

Beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft bleiben Sie bei Ihrem privaten Krankenversicherer versichert und wechseln lediglich in einen anderen, günstigeren Tarif mit gleichem Leistungsniveau.
Der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft ist in Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes festgelegt. Demnach haben Sie als privat Krankenversicherter das Recht, jederzeit ohne Verlust Ihrer Altersrückstellungen in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.

„Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter der Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen annimmt […].“ - § 204 VVG
Natürlich können Sie auch zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln. Der große Nachteil hierbei ist allerdings, dass Sie dann eventuell Ihre gesamten Altersrückstellungen verlieren. Gerade wenn Sie schon länger privat versichert sind, haben Sie bereits eine beträchtliche Summe angespart, die im Fall eines Versichererwechsels bei der alten Gesellschaft verbleiben würde. Beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft hingegen werden die Altersrückstellungen im neuen Tarif vollständig angerechnet. Zudem ist die interne Tarifumstellung im Gegensatz zum Versichererwechsel jederzeit möglich – unabhängig von Kündigungsfristen, schweren Vorerkrankungen oder dem Alter des Versicherten.
Die Versicherungskonzerne sind gewinnorientierte Unternehmen: Sie verdienen an den Beiträgen ihrer Mitglieder. Daher weisen sie ihre Kunden oftmals nicht darauf hin, dass es günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen gibt. Je weniger der Kunde zahlt, desto weniger verdient schließlich die Versicherungsgesellschaft.
Theoretisch können Sie den Tarifwechsel auch selber durchführen. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch schwierig, denn die Versicherungsgesellschaften haben kein Interesse an einer Umstellung in einen für den Versicherten günstigeren Tarif – sie verlieren dadurch eine wertvolle Einnahmequelle. Daher kommt es immer wieder zu Verzögerungs- und Blockademaßnahmen. Zudem speisen die Konzerne ihre Kunden oftmals mit drittklassigen Angeboten ab. Aus diesem Grund ist es äußerst hilfreich, einen unabhängigen Versicherungsexperten an der Seite zu haben, der in Ihrem Interesse handelt, Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung steht, Sie ausführlich berät und alle Formalitäten erledigt.
Nein, bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft gehen Ihre bis dahin angesparten Altersrückstellungen nicht verloren, sondern werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
In der Regel werden die Beiträge bei einem Tarifwechsel rückerstattet, es gibt allerdings auch einige Tarife, bei denen dies nicht der Fall ist.
Grundsätzlich gilt: Solange der Tarif, in den Sie wechseln möchten, das gleiche Leistungsniveau wie Ihr aktueller Tarif aufweist, kann Ihr Versicherer keine Gesundheitsprüfung verlangen. Sollten im Zieltarif zusätzliche Leistungen enthalten sein (sogenannte Mehrleistungen), kann eine Gesundheitsprüfung anfallen. In diesem Fall steht Ihnen aber frei, ob Sie auf die zusätzlichen Leistungen verzichten möchten (Mehrleistungsverzicht).
Nein, der Tarifwechsel ist laut Paragraf 204 VVG absolut legitim. Die Inanspruchnahme Ihres gesetzlich verbrieften Rechts wird keine Benachteiligungen zur Folge haben.

Dienstleistung WIDGE.de GmbH

Die durchschnittliche Monatsersparnis unserer Kunden liegt bei 40 Prozent bzw. 270 Euro. Wie hoch die jeweilige Reduzierung im Einzelfall ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist.
Sie können sich entweder online über das Kontaktformular bei uns registrieren – ein Mitarbeiter wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen – oder Sie rufen uns einfach direkt unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 6169000 an.
Nachdem Sie uns telefonisch oder per Formular kontaktiert haben, senden wir Ihnen unseren WIDGE-Schein zu. Sobald Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeschickt haben, analysieren wir Ihren bestehenden Tarif und beginnen dann mit der Recherche nach günstigeren Alternativen.
Ein Tarifwechsel dauert durchschnittlich sechs bis acht Wochen. Je nach Versicherung, Tarifsituation und Zeitpunkt kann dies variieren. In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass Versicherungsgesellschaften versuchen, den Prozess zu verzögern oder sogar zu blockieren. Da die Versicherer jedoch gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Kunden den Tarifwechsel zu gewähren, haben sie keinerlei rechtliche Grundlage, die Umstellung über einen längeren Zeitraum zu boykottieren.
Wenn Sie sich – aus welchen Gründen auch immer – gegen einen Tarifwechsel entscheiden sollten, ist unser Service dank unserer Sicherheitsgarantie für Sie kostenlos.
Unser Unternehmen ist Marktführer im Bereich des internen Tarifwechsels. Über 14.000 Umstellungen konnten wir bereits durchsetzen – und das zur Zufriedenheit unserer Kunden, wie uns in über 1.300 Bewertungen bei dem unabhängigen Portal eKomi bestätigt wird.

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