PKV - Beitragsanpassung jetzt zu Ihrem Vorteil nutzen
02.12.2010 - In den nächsten Tagen erhalten viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung wieder einmal Post von ihrer Versicherung – die jährliche Beitragssteigerung steht bei vielen Versicherungen und unterschiedlichsten Tarifen ins Haus.
Steigende Kosten im Gesundheitswesen
Permanent steigende Kosten der Behandlung von Erkrankungen bei einer gleichzeitig immer höheren Lebenserwartung der Versicherten reißen auch in diesem Jahr ein gewaltiges Loch in die Kassen der privaten Krankenversicherer. Schon aus diesem Grund war eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge bei vielen Gesellschaften einmal mehr nicht zu vermeiden. Durchschnittlich soll die Steigerung der Beiträge in diesem Jahr bei etwa sieben Prozent liegen. Das zumindest ist das Ergebnis einer Befragung von 15 privaten Krankenversicherungen, die das etablierte Nachrichtenmagazin "SpiegelOnline" erst kürzlich durchgeführt hat.
Beitragserhöhungen der Versicherungen
Einige private Krankenversicherer haben bereits offiziell eine Erhöhung ihre monatlichen Beiträge für die Versicherung angekündigt. Dazu gehören unter anderem die DKV, die Debeka, die AXA, die Hallesche und die Süddeutsche Krankenversicherung. Bisher keine offiziellen Angaben waren von den Gesellschaften Gothaer, HanseMerkur, HUK-Coburg, Barmenia, Continentale und der Central Krankenversicherung zu bekommen. Einige weitere Gesellschaften haben angekündigt, dass sich die beabsichtigten Erhöhungen der monatlichen Beiträge in einem sehr geringen Rahmen bewegen werden, so dass die Beiträge dort weitgehend stabil bleiben werden. Zu diesen Gesellschaften gehören zum Beispiel die Allianz, die Signal, die Inter und die Bayerische Beamtenkasse.
Sonderkündigungsrecht oder Wechsel innerhalb der Gesellschaft
Für den Fall, dass Sie als Privatpatient in den nächsten Tagen einen Brief Ihres privaten Krankenversicherers erhalten, in dem Ihnen eine Erhöhung der monatlichen Versicherungsbeiträge angekündigt wird, dann steht Ihnen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zu. Aus diesem außerordentlichen Kündigungsrecht ergibt sich auch die Möglichkeit, den Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln. Alternativ kann der Wechsel der Gesellschaft eine mögliche Option sein. Von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung Gebrauch machen. Ob ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft oder zumindest in einen anderen Tarif vor dem Hintergrund günstigerer Monatsbeiträge sinnvoll ist, können Sie mit Hilfe eines Vergleichsrechners für die Private Krankenversicherung mit wenigen Eingaben online schnell und komfortabel berechnen. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich in jedem Fall, denn allein durch die Vielzahl der Gesellschaften und ihrer Tarife gibt es ein sehr weit gefasstes Preis-Leistungsverhältnis am deutschen Versicherungsmarkt, das durchaus Sparpotenzial bieten kann.
Das Fazit
Allerdings sollten Sie darauf achten, dass der neue Tarif Leistungen enthält, die dem alten mindestens gleichwertig sind. Bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft fällt in der Regel keine zusätzliche Gesundheitsprüfung an, so dass auch dies eine interessante Alternative sein kann.
Zur News-Übersicht