Gesundheitswesen: Offenlegung von Qualitätsdaten befürwortet

28.01.2016 - Mehr als die Hälfte der Deutschen ist der Meinung, dass es bei der Arbeit von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ärzten deutliche Qualitätsunterschiede gibt. Dies zeigt eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung. Eine große Mehrheit wünscht sich demnach eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Qualität.


Bürger wünschen Transparenz bei Qualitätsunterschieden

Die Qualitätsunterschiede bei Ärzten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Deutschland sind aus Bürgersicht erheblich. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell veröffentlichte Studie, die im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom Projekt „Weisse Liste“ durchgeführt wurde. Laut der Umfrage erkennen 54 Prozent der Befragten große Unterschiede zwischen den Gesundheitsanbietern. Mit 91 Prozent befürwortet eine deutliche Mehrheit, dass die Ärzte, Kliniken und Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, ihre Qualität transparent und für jeden frei zugänglich offenzulegen.

Druck auf Anbieter wird erhöht

„Die Veröffentlichung von Qualitätsdaten hilft nicht nur Patienten bei ihren Wahlentscheidungen, sie sorgt auch dafür, dass die Anbieter verstärkt an Qualitätsverbesserungen arbeiten“, erklärt Uwe Schwenk, der Programmdirektor der Bertelsmann Stiftung und einer der Studienautoren. „Schon relativ wenige Patienten und Ärzte, die Qualitätsdaten nutzen, erhöhen den Druck auf die Gesundheitsanbieter, mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zu bearbeiten“, so Schwenk weiter.

Offenlegung ist datenschutzrechtlich legitim

Auch aus Sicht von Datenschützern ist eine öffentliche Rechenschaftspflicht legitim. „Transparenz erleichtert den medizinische Hilfe suchenden Menschen, sich in voller Kenntnis der Chancen, Risiken und Kosten gegen eine Therapie zu entscheiden“, erklärt Peter Schaar, ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Seiner Meinung nach sollte öffentlich gemacht werden, wofür eine Klinik ihr Geld ausgibt, wie hoch die Komplikationsrate ist und welche Therapien angeboten werden. Dies verhindere den Datenschutz nicht.


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