Beschwerdewelle bei privaten Krankenversicherungen

19.01.2012 - Die jüngsten Ankündigungen von massiven Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung bringt die Versicherten auf die Barrikaden: Wegen der Beitragsanhebungen um bis zu 60 Prozent hagelt es Beschwerden. Sorge haben die Versicherten auch um die zukünftige Beitragsentwicklung.


Versicherungsgesellschaften ziehen Konsequenzen

Die Central Krankenversicherung hat bereits erste Konsequenzen aus der drastischen Beitragsentwicklung gezogen und den Vertrieb ihrer Billigtarife eingestellt. Auch die DKV hat sich aus diesem Tarifsegment bereits im Dezember des vergangenen Jahres verabschiedet. Gerade die günstigen Einsteigertarife sind es, die besonders stark von den Preiserhöhungen getroffen werden. Außer den Versicherten der Central sind es vor allem auch die Kunden von Gothaer und Mannheimer Krankenversicherung, denen eine kräftige Beitragserhöhung mitgeteilt wird. Ebenfalls zweistellige Beitragsanpassungen wurden zuletzt vom Deutschen Ring und der HanseMerkur bekannt.

Versicherte blicken in sorgenvolle Zukunft

Beim Bund der Versicherten gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden betroffener Versicherter ein. Dabei ist es nicht nur die aktuelle Anhebung der Beiträge, über die die Versicherten sich beschweren. Auch die Frage, ob die private Krankenversicherung in Zukunft überhaupt noch bezahlbar bleibt, bereitet den Kunden der privaten Krankenversicherung Sorgen, wie der Vorstandsvorsitzende des Bund der Versicherten, Axel Kleinlein, mitteilt. Dabei dürfen Beitragsanhebungen in der privaten Krankenversicherung nur erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – bei steigender Lebenserwartung der Versicherten etwa oder bei einem erwarteten Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen. Eine Forderung des Bundes der Versicherten an die privaten Krankenversicherer ist es daher, diese Rechengrößen ebenso wie die Inflation künftig in die Kalkulation mit einzubeziehen.

Bei Versichererwechsel droht Verlust der Altersrückstellungen

Den Versicherten bleibt gegenwärtig bei derart drastischen Beitragsanpassungen nur der Weg, aus ihrem bisherigen Tarif auszusteigen. Doch wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, sollte allenfalls in einen anderen Tarif bei seiner bisherigen Versicherungsgesellschaft wechseln, wie auch der Bund der Versicherten empfiehlt. Zwar können die Kunden der privaten Krankenversicherung gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes auch zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln, doch gehen dabei die bereits angesparten Altersrückstellungen verloren. Deswegen rät der Bund der Versicherten dazu, bei seinem bisherigen Anbieter auf einem günstigeren Angebot zu bestehen – auch dann, wenn sich der Versicherer sträubt.


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