Beitragsanpassung: DKV und AXA erhöhen zum 1. April

25.03.2013 - Nachdem viele Versicherungsgesellschaften bereits zu Jahresbeginn ihre Beiträge erhöht haben, folgt nun zum 1. April die nächste Anpassungswelle. Besonders betroffen sind Kunden der DKV und AXA. In einzelnen Tarifen wird es zu Preissteigerungen von bis zu 25 Prozent kommen. Begründet werden diese Erhöhungen mit der deutlich gestiegenen Inanspruchnahme von Leistungen.


Beitragsanpassung: DKV und AXA erhöhen zum 1. April

Beitragserhöhungen bei DKV und AXA

Viele privat Krankenversicherte, die zu Jahresbeginn von Beitragserhöhungen verschont geblieben sind, müssen ab dem 1. April 2013 mit drastischen Anpassungen rechnen. Betroffen sind vor allem Bestandskunden der Gesellschaften DKV und AXA. Laut aktuellen Zahlen müssen die 900.000 DKV-Versicherten ab dem ersten April durchschnittlich 4,5 Prozent mehr für ihren Krankenversicherungsschutz zahlen. In einzelnen Tarifen werden sogar 25-prozentige Zuschläge aufgerufen. Begründet werden diese Erhöhungen mit einem Anstieg der eingereichten Leistungsabrechnungen. Demnach gibt es immer mehr Menschen mit Krankheiten, deren Behandlung im Jahr mit 50.000 Euro oder mehr zu Buche schlagen. Auch Zahnarztbesuche und -behandlungen seien durch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte weitaus teurer geworden. Neben den DKV-Kunden müssen auch Versicherte der AXA ab kommenden Monat tiefer in die Tasche greifen: Hier wird es voraussichtlich vor allem zu Anpassungen in den Tarifreihen ECO und VA kommen.

Wechsel innerhalb der Gesellschaft sinnvoll

Aus der Sicht von Ozan Sözeri, dem Gründer und Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucherschutzportals WIDGE.de, dienen diese verspäteten Beitragserhöhungen lediglich der zwanghaften Kundenbindung. "Durch die verschobene Anpassung können die Kunden bei einem Gesellschaftswechsel jetzt nur noch in Unisex-Tarife der Konkurrenz wechseln. Diese sind aber aufgrund der meist höheren Preise nicht attraktiv", so Sözeri. Versicherte, die von anderen Gesellschaften bereits Ende letzten Jahres ihre Beitragserhöhungen erhielten, hatten zumindest noch die Chance, in einen günstigeren Bisex-Tarif zu wechseln. Diese Option, so Sözeri, wurde den Kunden durch die verschobenen Anpassungen nun einfach genommen. Versicherte, die eine Beitragserhöhung erhalten, haben jedoch die Möglichkeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Sözeri gibt jedoch zu bedenken, dass dieser Schritt gut durchdacht werden sollte, da bei einem Wechsel in eine andere Gesellschaft die lange angesparten Altersrückstellungen verloren gehen. "Ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft bietet hingegen finanzielle Entlastung bei gleichem Leistungsniveau und ist somit die deutlich attraktivere Alternative für Versicherte“, weiß Sözeri.


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