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Beitragsanpassung Beitragsanpassung

Eine Beitragsanpassung soll die erhöhten Mehrausgaben eines Versicherungstarifs mit seinen Versicherungsnehmer durch deren monatlichen Beiträge ausgleichen.

Beitragsanpassung

Grundsätzlich sind die monatlichen Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung kalkulatorisch so berechnet, dass diese für die gesamte Vertragszeit kontinuierlich stabil sind. Jedoch ergeben sich gerade in der privaten Krankenversicherung (PKV) Gelegenheiten, in der Beiträge erhöht werden müssen. Diese Beitragserhöhungen und somit Beitragsanpassungen ergeben sich durch einen unausgeglichenen Haushalt innerhalb des Versicherungstarifs, wenn die Gesamtkosten der festgelegten Leistungen, die gesamten Beiträge der Versicherungsnehmer um einen bestimmten prozentualen Satz übersteigt. Die Kosten der Leistung erhöhen sich, wenn innerhalb der Tarifgemeinschaft die Versicherungsnehmer vermehrt die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Andere Aspekte wie erhöhte Leistungsansprüche mit zunehmenden Alter werden durch Altersrückstellungen berücksichtigt oder wirtschaftliche Schwankungen bei der vorherigen Kalkulation bereits beachtet.

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind Beitragsanpassungen nur durch die Anhebung des Beitragssatzes möglich, die auf politischer Ebene beschlossen werden, demnach werden Beitragserhöhungen durch Zusatzbeiträge verdeckt erreicht oder die Versicherungsleistungen in der GKV werden gekürzt.

Beispielfall zur Beitragsanpassung

Die Versicherungsgesellschaft kalkulierte beispielsweise, dass jährlich 20% der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Krankenversicherung in Anspruch nehmen, jedoch nehmen tatsächlich 40% der Teilnehmer Anspruch darauf. Die Einnahmen können die Kosten nicht mehr decken und die Versicherungsgesellschaft hebt die Beiträge um die steigenden Gesundheitskosten zu decken.

Betroffene einer Beitragsanpassung

Ist man von einer Beitragsanpassung betroffen, hat man grundsätzlich nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung als Privatversicherter die Möglichkeit innerhalb einer 4-Wochen Frist von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, spätestens jedoch vor der Wirksamkeit der Beitragsanpassung. In der Regel informieren die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmer rechtzeitig.

Probleme bei einer Kündigung als Privatversicherter

Eine Kündigung ist jedoch nicht immer ratsam, gerade wenn der Versicherungsnehmer schon mehrere Jahre in einem Vertrag zur Versicherungsgesellschaft steht. Bereits gezahlte Altersrückstellungen verfallen teilweise oder sogar vollständig bei einem tatsächlichen Wechsel der PKV-Gesellschaft. Die PKV-Nehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, stehen vor weiteren Problemen. Bei einem Wechsel zu einer neuen PKV sind gewöhnlich die Beiträge altersbedingt zu Beginn schon ziemlich hoch bemessen. Ein Wechsel in die GKV ist darüber hinaus nur noch unter bestimmten Vorraussetzungen möglich.

In diesen Fällen oder wenn die Altersrückstellungen in voller Höhe gesichert werden sollen, empfiehlt Ihnen WIDGE.de einen möglichen Tarifwechsel innerhalb Ihrer jetzigen privaten Krankenversicherungsgesellschaft. Wir, WIDGE.de, würden Ihnen die aufwendigen Arbeiten zum Tarifwechsel abnehmen, fordern Sie online oder telefonisch über unsere gebührenfreie Service Hotline (0800-616 9000) einen kostenlosen WIDGE-Check an.


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