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Basistarif Basistarif

Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, in den die Versicherung jeden Antragssteller aufnehmen muss.

Der Tarif, der bis zu 580 Euro monatlich kostet, steht seit Einführung in der Kritik. Gründe dafür sind unter anderem hohe Beiträge und sehr schlechte Leistungen – oft weit unter dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen.

Mit der Einführung des Basisvertrags sollte die medizinische Grundversorgung aller Versicherten sichergestellt werden. In diesem Tarif darf kein Antragsteller abgelehnt werden. Im Basistarif Versicherte müssen jedoch enorme Leistungseinbußen hinnehmen, obwohl das Leistungsspektrum oftmals nicht einmal dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Entgegen allgemeiner Annahmen ist der Basistarif nicht unbedingt der günstigste Tarif einer Gesellschaft. Die Beiträge belaufen sich auf bis zu 580 Euro pro Monat. In den Medien werden im Basistarif Versicherte oft als  "Patienten dritter Klasse" bezeichnet. Der Begriff bezieht sich auf Berichte von Patienten über lange Wartezeiten für Arzttermine und Behandlungsverweigerungen. Nur 4 der 19 deutschen Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Behandlung von Basistarif-Patienten klar geregelt.
 
Laut dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. in Köln waren Anfang 2011 rund 21.000 Deutsche im Basistarif versichert. Mit den ständig steigenden Beitragserhöhungen werden es künftig wohl noch mehr werden.

 


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