Altersrückstellungen
Um für den Versicherungsnehmer erhöhte Beiträge im Alter zu vermeiden, bilden private Krankenkassen aus einem Teil der Beiträge über die gesamte Versicherungszeit sogenannte Altersrückstellungen.
Über die Jahre des Versicherungsverhältnisses wird kontinuierlich ein Puffer angespart, der ab einem individuell festgelegten Alter auf die monatlichen Beiträge angerechnet wird.
Leider ist es in der Praxis oft so, dass trotz Altersrückstellungen die monatlichen Beiträge das Budget von Rentnern weit übersteigt. In diesen Fällen kann ein Beitragszuschuss beantragt werden. Wenn Altersrückstellungen angespart wurden, ist ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft oft nicht mehr möglich, da bei Verträgen, die vor 2009 abgeschlossen wurden, die Altersrückstellungen nicht in andere Gesellschaften übertragbar sind. Oft ist die einzige Möglichkeit, niedrigere Beiträge bei gleichem Leistungsniveau zu zahlen, ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft (kurz: WIDGE).
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