Zwangszuweisung für die verbliebenen Versicherten der City BKK
Zwangszuweisung für die verbliebenen Versicherten der City BKK
Foto: Yuri_Arcurs istock
21.07.2011
Die letzten Versicherten der insolventen City BKK, die bislang noch keine neue Krankenkasse gefunden haben, werden nun zwangsweise anderen Kassen zugewiesen. Laut geltenden gesetzlichen Regelungen nimmt die Zuweisung der Arbeitgeber, die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur vor.
Zwangszuweisung für 15.000 Versicherte
Nachdem im Frühjahr der bevorstehende Konkurs der City BKK publik geworden war, hatten sich die meisten ihrer Mitglieder um die Aufnahme in eine neue Krankenkasse bemüht. Die Bemühungen blieben oft jedoch erfolgslos. Gesetzliche Kassen verschleppten und verhinderten die Neuaufnahme älterer Versicherungsnehmer. Der Skandal erzeugte Schlagzeilen und führte zu vehementen Sanktionsdrohungen seitens der Politik, um die Kassen zu einem Einlenken zu bewegen. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Versicherte aufzunehmen, unterliefen dies jedoch mit mannigfaltigen Methoden. Ende Juni waren noch 50.000 Versicherte der City BKK ohne neuen Krankenversicherungsschutz, zuletzt sank die Zahl auf 15.000. Diese 15.000 Versicherten wurden nun einer Kasse zugewiesen, wobei ihr Recht auf freie Kassenwahl für zwei Monate ausgesetzt wird.
Das System lässt Kassen in finanzieller Notlage alleine
Das Dilemma ist nur ein Symptom für ein Gesundheitswesen, das seit Einführung des Gesundheitsfonds innerhalb der gesetzlichen Kassen nicht mehr auf finanziell gesunden Füßen steht. Krankenkassen wie die City BKK mit überdurchschnittlich vielen älteren Versicherten konnten in diesem System nicht überleben, weitere Konkurse werden für etwa ein Dutzend gesetzlicher Kassen vorausgesagt. Und das, obwohl der Gesundheitsfonds im Jahr 2011 über einen Überschuss von rund 1,5 Milliarden Euro verfügt. Das Geld wird unter den Kassen jedoch nach einem speziellen Schlüssel und keinesfalls nach Kassenlage verteilt. Wenn eine Kasse in Schieflage gerät, kann sie diese nicht anders als durch Zusatzbeiträge bei ihren Versicherten ausgleichen. Eine Pauschale wird bei acht Euro monatlich angesetzt, die Kassen dürfen aber auch höhere Zulagen erheben. Genau das hat die City BKK versucht und ist daran gescheitert.
Zusatzbeitrag im Kleingedruckten
Vielen Versicherten war vor der Pleite der City BKK und den damit verbundenen Medienberichten nicht bewusst, dass gesetzliche Kassen den Zusatzbeitrag seit dem Jahr 2011 unbegrenzt erhöhen dürfen. Die Neuregelung wurde wenig propagiert und bislang selten angewendet. Die City BKK kam jedoch nicht umhin, im Januar 2011 von ihren Mitgliedern 15 Euro zu erheben. Ein Passus brach der Kasse schließlich das Genick: Wenn gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben oder erhöhen, müssen sie deutlich auf das Sonderkündigungsrecht, das einen Monat ab Zugang der Beitragserhöhung gilt, hinweisen. Diesen Hinweis hatte die City BKK elegant im Kleingedruckten versteckt. Ein Versicherter im Rentenalter, langjähriges Mitglied der Kasse, klagte dagegen und bekam Recht. Die Gestaltung des Hinweises auf den Zusatzbeitrag hatte die City BKK obendrein drucktechnisch so verschleiert, dass sie gut übersehen werden konnte.
(ke)