Wechsel in die PKV leichter
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Seit dem 01.01.2011 ist die Zahl der Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, die in die private Krankenversicherung wechseln können, deutlich gestiegen. Dies liegt nicht primär an der leicht gesunkenen Beitragsbemessungsgrenze von nunmehr 49.500 Euro, sondern an der verkürzten Wartezeit nach Erreichen der Versicherungspflichtgrenze. Gesetzlich Versicherte können seit Beginn dieses Jahres bereits wechseln, wenn sie ein Jahr lang ein Einkommen oberhalb dieser Grenze erzielt haben. Insgesamt erfüllen derzeit etwa 4,5 Mio. GKV-Mitglieder die formalen Voraussetzungen, um in die PKV wechseln zu können. Der BdV weist darauf hin, dass der Schritt in die PKV endgültig sei und daher gut überlegt sein müsse. Die Beitragssätze steigen oft sogar schneller als in der GKV, was bei vielen Patienten zu einer finanziellen Überforderung im Alter führe. Angesichts besonders günstiger Einstiegstarife werde dieses Problem häufig unterschätzt. Darüber hinaus dürfe nicht übersehen werden, dass Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung zusätzlich versichert werden müssen.
In den vergangen Jahren mussten die privaten Krankenversicherungen ihre Beitragssätze in der Tat stärker anheben als die gesetzlichen. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von ausufernden Maklerprovisionen bis zu deutlich gestiegenen Arzneimittelkosten. In Zukunft sollen jedoch auch die privaten Krankenversicherungen von Rabatten profitiert, die zwischen der GKV und den Pharmaunternehmen ausgehandelt wurden. Auch für die ausufernden Maklerprovisionen ist eine Gesetzesnovelle in Planung. Ungelöst bleibt jedoch bislang das Problem, dass Ärzte für Privatpatienten oft erheblich mehr Leistungen erbringen, als medizinisch notwendig.
(fs)
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