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Versorgungsstrukturgesetz von Bundesrat beschlossen


Versorgungsstrukturgesetz von Bundesrat beschlossen
19.12.2011
Bei der Bundesratssitzung wurden gleich zwei wichtige Gesetze beschlossen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz reagiert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf die zurückgehende Anzahl an Landärzten und auch ein neuer Medikationkatalog fand Platz im Gesetz. Darüber hinaus soll das neue Bundeskinderschutzgesetz den bisherigen Kinderschutz in Deutschland verbessern.

Notwendiger Schritt

Ausgelöst wurde die Ausarbeitung des Versorgungsstrukturgesetzes durch die Tatsache, dass es immer weniger Ärzte in ländlichen Regionen gibt und nur wenige Ärzte dazu bereit sind, als Landärzte tätig zu werden. Neben der Erfüllung des ursprünglichen Zwecks, der Sicherstellung einer ärztlichen Versorgung auf dem Land, kamen während der Gesetzesausarbeitung auch noch andere Themen und Vorschläge auf den Verhandlungstisch. Dazu gehört das Medikationsmodell von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Kassenärztlichern Bundesvereinigung (KBV), das ab 2013 in einem Modellbezirk drei Jahre lang getestet werden soll. Dazu gehören die Ärzte, die die Diagnose ausstellen, die Apotheker, die aus einem Medikationskatalog das Medikament für den Patienten auswählen, und die Krankenkassen. Welche Region als Modellbezirk fungieren soll, ist bisher noch nicht bekannt. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe bewarb sich bereits für die Rolle des Modellbezirks, jedoch gibt es noch einige andere Kandidaten, mit denen die ABDA ins Gespräch kommen will.

Mehr Sicherheit für Kinder

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich im Anschluss an die Bundesratssitzung hochzufrieden. Er hält nun die ärztliche Versorgung des ländlichen Raumes für gesichert. Auch betonte Bahr, dass es mit dem Versorgungsstrukturgesetz gelungen sei, den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander zu verstärken und auszubauen. Doch das Versorgungsstrukturgesetz war nicht das einzige Gesetz, das an diesem Tag vom Bundesrat verabschiedet wurde. Auch das Bundeskinderschutzgesetz, das in seiner ersten Fassung vom Bundesrat abgelehnt wurde und in den Vermittlungsausschuss ging, wurde vom Bundesrat abgesegnet. Durch verschiedene Einzelmaßnahmen soll der Kinderschutz in Deutschland verbessert werden. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung des Netzwerkes "Frühe Hilfen" und mehr Unterstützung für Hebammen. Der Kinderschutz soll nachhaltig finanziert und nicht von zu viel Bürokratie ausgebremst werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zeigte sich mit dem verabschiedeten Gesetz sehr zufrieden.

(ck)



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