Stärkung des Patientenrechts für 2013 geplant
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So sollen die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig den betroffenen Patienten Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen helfen - für die privaten Krankenversicherungen gilt das jedoch nicht. Denn erstmal werden nur die gesetzlichen Krankenkassen im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, dass sie diesen Patienten auch beratend zur Seite stehen. Dennoch ist diese Form der Unterstützung nicht als eine Variante der Rechtsschutzversicherung anzusehen, auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen stets als Ansprechpartner dienen sollen, um die betroffenen Patienten sowohl bei schwierigen medizinischen und auch bei rechtlichen Fragen zu beraten.
Das neue Gesetz für die Patientenrechte soll jedoch erst Anfang 2013 in Kraft treten, da bisher nur ein so genannter Gesetzesentwurf erarbeitet wurde. In diesem Entwurf wurden unter anderem alle Regelungen des Patientenrechts zusammengefasst, welche im Moment noch auf viele verschiedene Gesetze verteilt sind oder teilweise auch nur auf Grundlage von diversen Gerichtsurteilen bestehen. Mit Hilfe der neuen Bündelung soll es jedem Patienten erleichtert werden, einen ersten Überblick zu bekommen und weiterhin soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Bereits seit Jahren wird über ein Patientenrechte-Gesetz debattiert und der Grund hierfür ist eindeutig, denn nach Berechnungen der so genannten Patientenschutzorganisationen sterben jährlich rund 17.000 Menschen infolge von Ärztefehlern. Bislang hat sich die deutsche Ärzteschaft jedoch gegen ein solches Gesetz gewehrt. Mit Hilfe des neuen Gesetzes wird nun eindeutig festgeschrieben, dass jeder Arzt bei groben Behandlungsfehlern verpflichtet ist, sein gewissenhaftes und korrektes Handeln zu beweisen. Weiterhin soll eventuellen Fehlleistungen in Krankenhäusern vorgebeugt werden, was durch eine eindeutige Dokumentation von Fehlern und auch Beinahe-Fehlern erreicht werden soll. So werden künftig auch Krankenhäuser, welche Teil dieses so genannten Fehlermeldesystems sind, deutlich besser von den Krankenkassen vergütet werden. Aufgrund des finanziellen Anreizes können vorhandene Strukturen nicht nur ausgebaut, sondern auch verbessert werden.
Auch gegenüber den Krankenkassen werden die Patientenrechte in Zukunft gestärkt, denn wenn eine Krankenkasse nach drei Wochen noch keinen Entscheid über notwendige Bewilligungen von Hilfsmitteln getroffen hat, so bekommt der Patient die Möglichkeit, dass er sich diese Hilfsmittel selbst besorgt und anschließend die Rechnung bei der Krankenkasse einreicht.
(lh)
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