Private Krankenversicherung - Über 4 Millionen Versicherte könnten zur PKV wechseln
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Die Systeme der GKV und der PKV stehen in Deutschland nebeneinander. Vor Krankheiten oder Unfällen, die eine teure medizinische Behandlung erfordern, ist kein Mensch gefeit, sodass nahezu jeder Mitglied einer Krankenversicherung ist. Für abhängig Beschäftigte ist eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung sogar verpflichtend. Der weitaus überwiegende Teil der Versicherten, rund 90 Prozent der Bevölkerung dieses Landes, das sind rund 73 Millionen Menschen, ist Mitglied einer GKV, von denen es 155 gibt. Eine demgegenüber nur geringe Anzahl an Menschen ist bei einer PKV versichert. Eine Ursache für diesen geringen Anteil liegt in den Rahmenbedingungen, die vom Gesetzgeber aufgestellt worden sind.
So steht es nicht jedermann frei, nach Belieben einer PKV beizutreten. Dies ist lediglich für Selbstständige, Angehörige freier Berufe und Beamte ohne Einschränkungen möglich. Für abhängig Beschäftigte, also Arbeiter und Angestellte, gibt es eine Hürde, die für den Beitritt in ein PKV überwunden werden muss. Diese Hürde heißt Versicherungspflichtgrenze und stellt das Mindesteinkommen des Arbeitnehmers dar, das er zum Wechsel in die PKV vorweisen muss. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2011 49.500 Euro. Nur der, bei dem der Jahresverdienst diese Grenze überschreitet, darf in die PKV wechseln. Von den heute in der GKV -Versicherten verfügen 4,5 Millionen freiwillig versicherte Arbeitnehmer über ein Einkommen, das oberhalb dieser Grenze liegt. Für diese Menschen gibt es mehrere Gründe, der PKV aber auch nicht beizutreten. Der sicherlich wichtigste Grund liegt in der Familienversicherung, die bei der GKV eingeschlossen ist. Hierdurch braucht für Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen erzielen, keine Versicherung abgeschlossen werden. Sie sind in der GKV mitversichert, ohne dass dies mit erhöhten Beiträgen verbunden ist.
Viele, die wechseln könnten, scheuen den Wechsel wegen ihres Alters, da die Beiträge bei der PKV mit dem Alter in der Regel ansteigen. Anderen verwehrt der Zustand ihrer Gesundheit den Wechsel, denn die PKV muss nicht jeden Antragsteller aufnehmen.
(fs)
PKV will Alterungsrückstellungen flexibler einsetzen
Privatversicherte wechseln oft nicht freiwillig in die GKV
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