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PKV - Vorsicht vor dem Basistarif der privaten Krankenversicherung


PKV - Vorsicht vor dem Basistarif der privaten Krankenversicherung
14.04.2011
Ziel des Basistarifs vor 4 Jahren war es, den stetigen Anstieg der nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland zu stoppen. Zu den Betroffenen zählten allerdings weniger Hilfsbedürftige, sondern vielmehr Selbstständige und Kleinunternehmer, die im fortgeschrittenen Lebensalter die Beiträge der PKV nicht aufbringen können. Die Anzahl der Zahlungsunfähigen steigt täglich: Versicherte sollten jetzt handeln, bevor sie in den Basistarif abgeschoben werden.

21.0000 Menschen im Basistarif

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz sah nach dem Willen der Koalition vor, dass dem Kreis dieser Versicherten ermöglicht wird, einen Tarif zu wählen, der sich maximal an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV bemisst. Die Versicherungsleistungen sollten unabhängig davon auf unverändertem Niveau bleiben.

Die aktuelle Situation stellt sich, entgegen des ursprünglichen Gedankens, gänzlich anders dar. Im Dezember 2011 waren rund 21.000 Versicherungsnehmer im Basistarif versichert - 7.500 mehr als noch im Vorjahr. Dies entspricht in etwa 0,2 Prozent aller privat Krankenversicherten. Allerdings handelt es sich bei den Versicherungsnehmern kaum um Selbstständige oder Kleinunternehmer, sondern primär um Menschen, die zuvor keinen Krankenversicherungsschutz hatten oder die aufgrund von Vorerkrankungen mit hohen Risikozuschlägen bedacht wurden. Insbesondere aber auch deren Zahlungsmoral - etwa ein Drittel dieser Versicherten ist mit den Beitragszahlungen im Rückstand – bereitet den privaten Krankenversicherern Sorgen.

Behandlung nur bei Notfall?

Hinsichtlich der im Basistarif integrierten Versicherungsleistungen stellt sich das Wettbewerbsstärkungsgesetz zusehends als wenig hilfreich heraus. Insbesondere eine freie Arztwahl ist, wie bei gesetzlich Versicherten, nahezu unmöglich, GKV-Versicherten ermöglich die Chipkarte das Recht zur Behandlung, Versicherte im Basistarif hingegen können lediglich im Notfall und aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung eines Vertragsarztes mit einer sofortigen Behandlung rechnen.

Lehnt ein Arzt außerhalb des Notfallszenarios die reguläre Behandlung einen Basistarifversicherten ab, so muss dieser die medizinische Versorgung über den Gesetzgeber einfordern, der eine solche gewährleistet. Behandelt werden Basispatienten sodann von Allgemeinärzten und Zahnärzten, die sich freiwillig dazu bereit erklärt haben, auch im Basistarif versicherte Patienten medizinisch zu versorgen.

Wechsel bevor es zu Zahlungsengpässen kommt

Wer schon jetzt bemerkt das die Beiträge seit der letzten Beitragsanpassung in Zukunft nicht mehr zahlbar sind sollte sich überlegen einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft vorzunehmen. Der große Vorteil für Versicherte bietet sich darin das die Altersrückstellungen erhalten bleiben bzw. in den neuen Tarif einkalkuliert werden. Ein ebenfalls großer Vorteil ist dass das Leistungsspektrum gleich bleibt. So kann ein Versicherter weiterhin die Annehmlichkeiten seines bisherigen Tarifs im Bezug auf die schnellen und guten Behandlungen bei Ärzten in Anspruch nehmen. Weitere Informationen über die Möglichkeiten des Wechsels finden Sie HIER - Mehr Informationen

(fs)



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