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PKV - TÜV für Pflegeheime wird strenger


PKV - TÜV für Pflegeheime wird strenger
25.03.2011
Ende 2009 in Kraft getreten, führte der sogenannte „Pflege-TÜV“ für Heime und Pflegedienste überproportional oft zu Streitigkeiten. Dem begegnete das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch mit einem neuen Beschluss. Künftig sollen die Schiedsstellen der Pflegeversicherung in den einzelnen Bundesländer schlichten. Die Neuregelung führt weiterhin dazu, dass die Benotung der einzelnen Leistungskriterien in Zukunft eine neue Gewichtung erhält.

Pflege-TÜV wird künftig strenger

Insbesondere die pflegerischen Leistungen erfahren dadurch künftig eine höhere Priorität. Heime und Pflegedienste erhalten fortan nur mehr dann eine gute Gesamtnote, wenn die pflegerischen Kriterien nicht zu beanstanden sind. Bislang war das Benotungsverfahren der bundesweit rund 22.000 Heime und ambulanten Pflegedienste weit weniger transparent. Gravierende Mängel in der Pflege der Klienten wurden oftmals durch gute Beurteilungen kaum relevanter Leistungen kompensiert. Dies erschwerte sowohl Pflegebedürftigen als auch deren Angehörigen die objektive Auswahl eines guten Heimes. Die Online veröffentlichen Pflegenoten sollen primär zur Information der Verbraucher dienen und ihnen eine erste Orientierung bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienstleister geben.

Im vergangenen Jahr lieferten sich Anbieterverbände und Pflegekassen eine regelrechte Verhandlungsschlacht um eine aussagekräftigere Benotung. Eine finale Einigung scheiterte letztlich jedoch aufgrund der erforderlichen einstimmigen Beschlussfähigkeit am Veto zweier kleinerer Verbände. Dieses Hindernis wird nun durch die neue Situation ausgeräumt.

Gesetz zur Krankenhaushygiene

Die Neuordnung ist Bestandteil des Gesetzes zur Krankenhaushygiene, mit welchem die Bundesregierung zudem den Infektionsschutz in Krankenhäusern und Kliniken vorantreiben will. Bereits zu Jahresbeginn hatte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler angekündigt, dass künftig gesetzliche Regelungen ein rigideres Schlichtungsverfahren beim „Pflege-TÜV“ ermöglichen sollen.

Die Schlichtungsstellen setzen sich jeweils aus Mitgliedern aller Sparten zusammen. So finden sich in ihnen Vertreter der Pflegekassen als auch die private Pflegeversicherung, die Pflegeanbieter und Sozialhilfeträger. Binnen drei Monaten sollen sie künftig entscheiden.

Das Bundeskabinett hat weiterhin beschlossen, künftig auch die privaten Krankenversicherer bei den Prüfungen mit einzubeziehen. Geplant ist, jährlich rund 10 Prozent der Aufträge zur Prüfung an die PKV zu vergeben. Dies entspricht anteilig der Anzahl der Versicherten. Volker Leienbach, Direktor der Verbandes der Privaten Krankenversicherungen, kündigte bereits an, dass die PKV über qualifizierte Prüfern verfügt, die umgehend eingesetzt werden können.

(fs)



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