PKV & GKV - Fast jede zweite Rechnung falsch
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Die Krankenversicherer scheuen genaue Kontrollen der Krankenhäuser. Sollte eine Prüfung unrechtmäßig erfolgen, drohen Strafgebühren, was die Kassen monieren und per Gesetz ändern lassen möchten. Die Kontrollen werden intern dennoch vorgenommen, einzelne Kassen haben dabei Fehlerquoten zwischen 57 - 65 Prozent ausgemacht. Im Gesamtdurchschnitt ergaben sich bei einer genauen Prüfung von 12 Prozent der Rechnungen Fehler in 44,2 Prozent aller Fälle. Das Problem liegt in der mangelnden Sanktionsfähigkeit der Kassen gegenüber den Krankenhäusern. Im Fall einer entdeckten Falschabrechnung zahlt die Klinik lediglich den Fehlbetrag. Der Anreiz zum korrekten Abrechnen fehlt also, darin sind sich Experten von GKV und Bundesrechnungshof einig. Im Übrigen ist nicht jede Rechnung zu überprüfen, die Krankenhäuser können also zu ihren eigenen Gunsten immer wieder falsch abrechnen. Wenn jedoch die Kassen Kontrollen durchführen und dabei eine korrekte Rechnung finden, ist an das betroffene Krankenhaus eine Aufwandsentschädigung von 300,- Euro zu zahlen. Das wird stark kritisiert. Denn die Kassen haben andererseits die Pflicht zur zeitnahen Prüfung. Die Sanktionierung müsste also genau andersherum stattfinden: Nicht die Kassen müssten zahlen, wenn die Rechnung korrekt ist, sondern die Klinik bei Fehlern. Ein internes GKV-Papier beschreibt einen neu gewünschten Ansatz euphemistisch als "die Aufwandsentschädigung symmetrisch gestalten". Damit ist gemeint, dass mindestens pari herrscht: Wenn schon die Kassen wegen einer korrekten Rechnung zahlen müssen, sollen die Krankenhäuser bei einer unkorrekten dasselbe tun.
Es sind jedoch nicht nur fehlende Anreize - das gesamte System ist einfach auch sehr komplex gestaltet. Fehler geschehen wahrscheinlich selten absichtlich, auch wenn auffallen dürfte, dass sie in der Summe zugunsten der Kliniken, zulasten der Kassen ausfallen. Die Kassen verfügen über spezielle Prüfprogramme, welche die Rechnungen nach Ungereimtheiten durchforsten wie zum Beispiel sich gegenseitig ausschließenden Diagnosen. Auch den Aufwand für diese Prüfungen zahlen die Kassen allein, damit also die Versicherten.
Das Problem ist freilich nicht neu und kommt jedes Jahr auf den Tisch. Auch im Jahr 2010 hatte die Techniker Krankenkasse in Hessen jede zweite Krankenhausrechnung moniert. Und auch vor einem Jahr sprach man explizit nicht von Abrechnungsbetrug, der Tarifdschungel sei schlicht zu undurchdringlich. Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) ermittelte für das Jahr 2009 einen bundesweiten Fehlbetrag von etwa 1 Milliarde Euro.
(fs)