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PKV - Finanzielles Risiko beim Wechsel der Krankenversicherung


PKV - Finanzielles Risiko beim Wechsel der Krankenversicherung
17.03.2011
Versicherungsmakler müssen ihre Kunden auch auf Risiken hinweisen, das verlangt ihre Beratungspflicht. Im konkreten Einzelfall trifft jedoch den Versicherungsnehmer die Beweislast, dass der Makler seiner Beratungspflicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen ist. Das erweist sich oft als schwierig, da der geforderte Umfang der Beratung nicht präzise definiert ist und daher viel Raum für Interpretationen lässt.

 

Risiken müssen dargelegt werden

Das Oberlandesgericht Hamm hat nun in einem Urteil (AZ:18 U 154/09) konkretisiert, wie weit die Aufklärungspflicht eines Maklers bei der Beratung hinsichtlich eines Wechsels der privaten Krankenversicherung reicht.

Der konkrete Einzelfall, über den das OLG Hamm zu entscheiden hatte, ist heute nicht mehr aktuell: Der Makler hatte einen bestehenden Vertrag seines Kunden mit einer privaten Krankenversicherung gekündigt, um mit einem anderen Anbieter einen preiswerteren Vertrag abzuschließen. Der neue Anbieter lehnte den Vertragsabschluss jedoch nach der Gesundheitsprüfung ab. Dem Kunden blieb keine andere Wahl, als mit seiner bisherigen PKV einen neuen Vertrag zu deutlich schlechteren Konditionen zu schließen. Der Kunde verlangte vom Makler, ihm die monatlichen Mehrkosten zu erstatten. Zu Recht, wie das OLG Hamm entschied. Der Makler habe es versäumt, den Kunden ausreichend über die finanziellen Risiken aufzuklären. In genau dieser Form kann sich der Fall heute nicht mehr wiederholen. Seit Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht ist die Kündigung einer bestehenden Krankenversicherung nur noch möglich, wenn ein neuer Versicherungsschutz sichergestellt ist. Aber das Urteil weist weit über diesen Einfall hinaus, weil es die Minimalanforderungen an die Beratung durch einen Versicherungsmakler konkretisiert.

Hohe Aktualität

Besonders hohe aktuelle Relevanz erhält das Urteil angesichts der zunehmend aggressiveren Neukundenwerbung der privaten Krankenversicherungen. Der dramatische Anstieg der Vermittlungsprovisionen veranlasste Makler zunehmend, Kunden auch dann zum Wechsel der PKV zu raten, wenn der Wechsel nicht in deren Interesse lag. Einige der dabei angewandten Methoden sind von diesem Urteil unmittelbar betroffen. So wurden Neukunden verstärkt mit Lockangeboten geködert, die zwar sehr preisgünstig waren, aber in ihrem Leistungsumfang sogar deutlich hinter dem der gesetzlichen Krankenversicherung zurückblieben. Hierzu stellt das OLG Hamm fest, dass Alternativangebote eines Maklers zumindest eine gleichwertige Leistung sicherstellen müssen. Verschwiegen wurde auch in vielen Fällen, dass ein Wechsel der PKV oft langfristige finanzielle Risiken birgt, weil das Eintrittsalter des Kunden im neuen Vertrag höher ist. Auch dieses finanzielle Risiko werden Makler künftig nicht mehr verschweigen können.

 

(rw)



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