Neue Einkommensgrenze: Probleme bei Familienversicherung
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Besonders kritisch ist diese Frage insbesondere für Menschen mit Kindern. Bei normal in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Familien, sind die Kinder über die Familienversicherung mitversichert. Dies bedeutet, sie verursachen keine zusätzlichen Kosten. Wechselt man nun jedoch in die private Krankenversicherung und nimmt die Kinder mit, muss der Nachwuchs einzeln zusätzlich versichert werden. Die Kostenbelastung steigt dadurch immens an.
Viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit einem Wechsel in das System der privaten Krankenkasse liebäugeln, fragen sich, ob sie ihre Kinder überhaupt mitnehmen müssen? Grundsätzlich gilt: Wenn beide Elternteile in einem System sind, dann ist dies auch das System der Kinder. Wenn beide Erziehungsberechtigte von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln (oder auch zurück), dann wechseln auch die Kinder. Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unter diesen Umständen unmöglich.
Anders ist die Lage, wenn die Elternteile nicht in dem gleichen System sind. Angenommen, nur die Mutter wechselt in die private Krankenversicherung, während der Vater weiterhin gesetzlich versichert bleibt, dann gilt zugunsten der Familie die Regel, dass die Kinder bei dem Elternteil mitversichert sein müssen, der mehr verdient. Wenn der gesetzlich versicherte Vater das größere Einkommen hat, bleiben die Kinder gesetzlich versichert. Ist es jedoch die in der privaten Krankenversicherung versicherte Mutter, dann wechseln auch die Kinder. Man sollte diesen Punkt auf diesem Grund genau kontrollieren, wenn man nicht in dem gleichen Versicherungssystem wie der Partner verbleiben möchte. Oft denken Paare nämlich, in diesem Fall könnten sie sich das System für die Kinder aussuchen – dies ist nicht der Fall.
Grundsätzlich werden getrennt lebende Eltern so behandelt, als wären sie noch zusammen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eltern geschieden sind. In diesem Fall entscheidet die Versicherung des Erziehungsberechtigten darüber, in welcher Versicherung auch die Kinder Mitglied sind. Bei einem gleichmäßig geteilten Sorgerecht gilt die Regelung der Ehe. Die Kinder sind in dem System des Elternteils versichert, der mehr verdient.
(sw)
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