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Neue Einkommensgrenze: Probleme bei Familienversicherung


Neue Einkommensgrenze: Probleme bei Familienversicherung
16.01.2012
Für alle Menschen, deren Einkommen 50.850 Euro oder höher ist und die bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, steht dieser Tage eine schwerwiegende Entscheidung an. Da ihr Gehalt über der ab jetzt gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, steht es ihnen frei, ins System der privaten Krankenversicherungen zu wechseln. Damit geht für sie allerdings auch die wichtige Frage einher, was mit den Mitversicherten passiert?

Das Problem: Die künftige Versicherung der Kinder

Besonders kritisch ist diese Frage insbesondere für Menschen mit Kindern. Bei normal in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Familien, sind die Kinder über die Familienversicherung mitversichert. Dies bedeutet, sie verursachen keine zusätzlichen Kosten. Wechselt man nun jedoch in die private Krankenversicherung und nimmt die Kinder mit, muss der Nachwuchs einzeln zusätzlich versichert werden. Die Kostenbelastung steigt dadurch immens an.

Wann die Kinder wechseln müssen

Viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit einem Wechsel in das System der privaten Krankenkasse liebäugeln, fragen sich, ob sie ihre Kinder überhaupt mitnehmen müssen? Grundsätzlich gilt: Wenn beide Elternteile in einem System sind, dann ist dies auch das System der Kinder. Wenn beide Erziehungsberechtigte von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln (oder auch zurück), dann wechseln auch die Kinder. Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unter diesen Umständen unmöglich.

Anders ist die Lage, wenn die Elternteile nicht in dem gleichen System sind. Angenommen, nur die Mutter wechselt in die private Krankenversicherung, während der Vater weiterhin gesetzlich versichert bleibt, dann gilt zugunsten der Familie die Regel, dass die Kinder bei dem Elternteil mitversichert sein müssen, der mehr verdient. Wenn der gesetzlich versicherte Vater das größere Einkommen hat, bleiben die Kinder gesetzlich versichert. Ist es jedoch die in der privaten Krankenversicherung versicherte Mutter, dann wechseln auch die Kinder. Man sollte diesen Punkt auf diesem Grund genau kontrollieren, wenn man nicht in dem gleichen Versicherungssystem wie der Partner verbleiben möchte. Oft denken Paare nämlich, in diesem Fall könnten sie sich das System für die Kinder aussuchen – dies ist nicht der Fall.

Versicherung der Kinder im Scheidungsfall

Grundsätzlich werden getrennt lebende Eltern so behandelt, als wären sie noch zusammen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eltern geschieden sind. In diesem Fall entscheidet die Versicherung des Erziehungsberechtigten darüber, in welcher Versicherung auch die Kinder Mitglied sind. Bei einem gleichmäßig geteilten Sorgerecht gilt die Regelung der Ehe. Die Kinder sind in dem System des Elternteils versichert, der mehr verdient.

(sw)



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