Mediziner kritisieren neues Transplantationsgesetz
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Das neue Gesetz sieht vor, dass Entnahmekrankenhäuser zukünftig einen Transplantationsbeauftragten beschäftigen müssen, der die Organspenden koordiniert und überwacht. Zusätzlich soll eine Prüfungskommission bei der Bundesärztekammer die Prozesse genau durchleuchten. Die Krankenhäuser werden gegenüber dieser Prüfungskommission in Zukunft auskunftspflichtig sein. Auswirkungen hat das neue Gesetz auch für Lebendspender, die ab sofort Ansprüche gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers geltend machen können. Ab November tritt außerdem die Entscheidungslösung in Kraft. Jeder Bürger soll dann regelmäßig nach seiner Bereitschaft zur Organspende befragt werden. Zuständig dafür sollen die Krankenkassen sein.
Experten kritisieren die aktuelle Gesetzesänderung als unzureichend. Rudolf Henke, der Vorsitzende des Marburger Bundes, forderte die Überwachung von Organspenden durch mehrere Mediziner. Auch der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Günter Kirste, forderte Nachbesserungen. Er kritisierte das Fehlen eines gesetzlichen Rahmens für die Aus- und Weiterbildung der neuen Transplantationsbeauftragten. Auch sei nach wie vor unklar, wer die Kosten dafür tragen soll. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigte das neue Gesetz und bezeichnete es als Schritt hin zu mehr Kontrolle und besserer Dokumentation. Nachbesserungen seien aber immer möglich, so Bahr.
Das Transplantationsrecht war zuletzt durch den Göttinger Organspende-Skandal ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Ärzte am Göttinger Universitätsklinikum sollen jahrzehntelang Krankenakten manipuliert und gefälscht haben, um bestimmte Empfänger bei der Organtransplantation zu bevorzugen. Derzeit laufen mehrere staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen mutmaßlich Beteiligte. Mediziner und Politiker hatten in Folge dieser Vorgänge wiederholt bessere Kontrollen bei Organtransplantationen gefordert. Die aktuelle Gesetzesänderung steht mit den Ereignissen allerdings nicht in direktem Zusammenhang, sondern setzt ältere Vorgaben der Europäischen Union um. Ob die neu in Kraft getretenen Änderungen den Göttinger Skandal hätten verhindern können, ist nach Einschätzung von Experten fraglich.
(lh)
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