Kritiker warnen vor Versorgungsstrukturgesetz
Kritiker warnen vor Versorgungsstrukturgesetz
Foto: Thomas_EyeDesign istock
18.07.2011
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz soll ab 2012 die medizinische Versorgung verbessert werden - vor allem auf dem Land. Kritiker warnen jedoch, es könnten neue Zusatzbeiträge auf gesetzlich Versicherte zukommen. Auch ein unfairer Wettbewerb wird befürchtet.
Das Versorgungsstrukturgesetz
Mit dem sogenannten Versorgungsstrukturgesetz möchte das Bundesministerium für Gesundheit eine wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleisten. Das Ministerium erklärt auf seiner Homepage, schon heute stünden nicht mehr in allen Regionen genügend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. In dem Gesetz werden umfassende Maßnahmen umgesetzt, um dieses Problem zukünftig zu entschärfen.
GKV warnt vor Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen warnen vor der Umlage der Kosten der Maßnahmen von geschätzten vier Milliarden Euro auf ihre Versicherten. Rein rechnerisch würde dies einem Zusatzbeitrag von 7 Euro pro Versicherungsnehmer entsprechen, der nach Aussagen der GKV etwa im Jahr 2013 anfiele. Dem widersprach das Bundesfinanzministerium. Es seien keine Mehrausgaben durch das Gesetz geplant. Allerdings hatten Fachleute des Gesundheits- und Finanzministerium vorab mögliche Mehrausgaben ermittelt. Eine Strukturveränderung in der geplanten Größenordnung wird nicht zum Nulltarif zu haben sein. Jeder Bundesbürger soll in seiner Nähe einen Arzt finden können. In vielen ländlichen Regionen ist dies durch Ärztemangel momentan nicht gegeben. Diesem Mangel steht eine zum Teil massive Überversorgung in Ballungszentren wie etwa München gegenüber. Eine pauschale Betrachtung verbietet sich jedoch. Die Münchner Überversorgung betrifft beispielsweise vorwiegend Psychotherapeuten und Heilpraktiker. Auch ein Strukturwechsel würde in diesem Fall nicht für mehr Allgemeinmediziner auf dem Land sorgen.
Wettbewerbsverzerrungen befürchtet
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns KVB warnte jüngst auf einem Themenabend außerdem vor einem unfairen Wettbewerb durch das Versorgungsstrukturgesetz. Krankenhäuser könnten die sich neu ergebenden Möglichkeiten der ambulanten Versorgung dazu nutzen, mehr Patienten in ihre Betten zu bekommen. Ökonomische Kriterien würden in der Praxis in solchen Fällen leider oft über den Versorgungsgesichtspunkte stehen. Öffentlich geförderte Kliniken wären nach Meinung der KVB auch nach Vergütungsabschlägen noch im Vorteil, vor allem aus strukturellen Gründen. Sie verfügen über Anlagen und Geräte, die sie sich mit Investitionsfördermitteln subventionieren lassen. Dies stellt nur eine von vielen Möglichkeiten dar, über die privat niedergelassene Fachärzte nicht verfügen. Auch die Qualitätsvorgaben des Versorgungsgesetzes wurden harsch kritisiert. Denn der Gesetzesentwurf sieht die Prüfung der Voraussetzungen für die ambulante spezialärztliche Versorgung durch eine Landesbehörde vor. Damit würde, so KVB, die ärztliche Selbstverwaltung ihres Instrumentes der Qualitätssicherung beraubt. Auch ob der im Gesetz geforderte Facharztstand in den Krankenhäusern ausreicht, wird bezweifelt. Hierzu gab es in der Vergangenheit bereits Untersuchungen, die belegten, dass beispielsweise in der Onkologie häufiger Assistenzärzte zum Einsatz kommen. Umgekehrt bemängeln die Krankenhäuser, dass sie die Krebspatienten nur im Rahmen einer Kooperation mit niedergelassenen Ärzten behandeln dürfen. Auch Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, kritisiert die Pläne. Es sei dem Wettbewerbsgedanken generell fremd, dass Wettbewerber sich unterstützen, gegenseitig zulassen oder gar zusammenarbeiten sollen.
(ke)