Kostenloser WIDGE-Check
  • Einsparung bis 40%
  • Keine Kündigung notwendig
  • Gleicher Leistungsumfang
  • Kostenloses Angebot erstellen lassen
Infos anfordern!

Kostenübernahme bei Lebendspenden ungeklärt


Kostenübernahme bei Lebendspenden ungeklärt
08.12.2011
In Deutschland stehen den Ärzten wesentlich weniger Organspenden zu Verfügung, als gebraucht werden. Aus diesem Grund wird die Organspende intensivst beworben. Allerdings werden hierbei für einen wichtigen Teilbereich der Organspenden, nämlich den Lebendspenden, die potenziellen versicherungsrechtlichen Problemstellungen ausgeblendet.

Keine medizinische Notwendigkeit

Die Spende der Organe eines Toten ist für die Versicherungen kein Problem, weil in diesem Fall eine medizinisch notwendige Maßnahme an dem Empfänger durchgeführt wird. Die Zuständigkeit für die anfallenden Kosten fällt dabei in Gänze auf die Versicherung des Organempfängers. Weniger eindeutig verhält es sich, wenn Organe oder Organteile in Form einer Lebendspende übertragen werden. Denn im Grunde genommen stellt die Lebendspende, zumindest aus Sicht des Spenders betrachtet, ein Paradoxon im Hinblick auf die Krankenversicherung dar. Wer sich als Lebendspender unter das Messer legt und etwa eine Niere oder Teile des Rückenmarks einem schwer erkrankten Menschen spendet, ist nicht krank. Im Gegenteil, die Notwendigkeit einer oftmals aufwändigen medizinischen Versorgung wird ja erst durch den Akt der Lebendspende geschaffen. Kommt es im Verlauf der Lebendspende zu Komplikationen beim Spender, so können immense Kosten entstehen. Formal betrachtet lässt der Lebendspender an seinem Körper Maßnahmen vornehmen, die für ihn medizinisch nicht geboten sind und im ungünstigen Fall sogar negative Auswirkungen auf seinen Gesundheitszustand haben können. Ein derartiges Handeln ist weder in den Bedingungen der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherungen vorgesehen. Ob in solchen Fällen die Versicherung des Organempfängers auch für die Folgen beim Spender aufzukommen hat, ob diese Kosten von der eigenen Versicherung des Spenders getragen werden, oder ob der Spender auf den Kosten sitzen bleibt, ist völlig offen.

Rechtliche Grauzone

Rechtlich gesehen begibt sich der Lebendspender also in eine Grauzone. Theoretisch könnte die Versicherung ihm die Bezahlung der erforderlichen Nachbehandlung nach einer Spende verwehren. Dieser Aspekt der Organspende ist der breiten Öffentlichkeit und insbesondere den potenziellen Spendern kaum bewusst. Die Krankenversicherungen haben erkannt, dass sie umgehend zu einer schnellen Auflösung dieses unbefriedigenden Zustandes kommen müssen und stehen daher an, möglichst bald entsprechende Änderungen der Versicherungsbedingungen vorzunehmen.

(rw)



Weitere Artikel

« PKV zahlt weniger für Heilmittel
Private Krankenversicherung: Allergien können Aufnahme erschweren »

Stichwort GKV

Gute Konjunktur: Senkung der Sozialversicherungsbeiträge möglich
Gute Konjunktur: Senkung der Sozialversicherungsbeiträge möglich

Gute Konjunkturlage: Sozialversicherungsbeiträge könnten deutlich sinken

Prämienauszahlung: Zwangsprüfung für Krankenkassen
Prämienauszahlung: Zwangsprüfung für Krankenkassen

Hohe Überschüsse: Krankenkassen sollen künftig Prämien ausschütten

Stichwort Gesundheitskosten

Reform der GOÄ: PKV will Öffnungsklauseln
Reform der GOÄ: PKV will Öffnungsklauseln

GOÄ-Reform: PKV hält an Forderungen fest

Koalition will unnötigen OPs Riegel vorschieben
Koalition will unnötigen OPs Riegel vorschieben

Geplante Einsparungen in der Gesundheitspolitik sorgen für Aufruhr