Kassen verschicken zwei Millionen fehlerhafte Gesundheitskarten
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Eigentlich wurde die neue Gesundheitskarte ins Leben gerufen, um für mehr Sicherheit für den Patienten zu sorgen. Nun wurde bekannt, dass bei etwa zwei Millionen Versicherten die persönliche Identifikationsnummer, kurz PIN, fehlt. Die PIN ist für die Datensicherung auf der Karte absolut unerlässlich. Darüber hinaus werden die Ärzte ohne eine Identifikation durch Heilberufsausweise am Lesegerät die Daten nicht entschlüsseln können. Diese Panne ist beim Hersteller der Karten, dem Kassen-Dienstleister Itsc, aufgetreten. Die Karten wurden versehentlich ohne die PIN ausgestattet und an die Versicherten ausgeliefert. Da die PIN jedoch erst Ende 2013 im Online-Betrieb eine Rolle spielen wird, ist kein größerer Schaden zu erwarten. Der Hersteller sagte bereits zu, dass die mangelhaften Versicherungskarten schnellstmöglich ersetzt werden. Der Fehler ist zudem mittlerweile vom Hersteller behoben worden, sodass alle aktuellen Gesundheitskarten fehlerfrei sind.
Bereits seit Herbst 2011 verschicken die Krankenkassen die neuen Gesundheitskarten an ihre Patienten. Jedoch sind noch nicht alle Arztpraxen soweit umgestellt, dass die elektronische Karte auch flächendeckend nutzbar ist. Solange wird weiterhin noch die bisherige Gesundheitskarte ihre Gültigkeit behalten. Ein wichtiges Merkmal der Karte, die die herkömmliche Krankenkassenkarte ablöst, ist das integrierte Lichtbild, das bestätigt, dass die Arztpraxis tatsächlich den richtigen Patienten vor sich hat. Weiterhin sind persönliche Daten des Versicherten sowie Angaben zur Krankenversicherung hinterlegt. Darüber hinaus soll ein umgehender Austausch der behandelnden Ärzte möglich sein, was sich ebenfalls positiv auf die Genesung des Patienten auswirken wird. Weiterhin gehen die Planungen in die Richtung, dass eine elektronische Patientenakte abgelegt werden kann oder ebenso Informationen über eine mögliche Organspende, Notfalldaten sowie Patientenverfügungen schneller abgerufen werden können. Allerdings bleibt es hierbei jedem Verbraucher selber überlassen, inwiefern diese Angaben auf der Karte abgespeichert sein sollen oder nicht.
(lh)
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