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Honorarstreit: Keine Einigung zwischen Ärzten und GKV


Honorarstreit: Keine Einigung zwischen Ärzten und GKV
13.08.2012
Im Streit zwischen Kassenärzten und gesetzlichen Krankenkassen um die Ärztehonorare ist vorerst kein Ende in Sicht: Die Kassen streben in 2013 eine Kürzung des Ärztehonorars um etwa sieben Prozent an, während die Ärzte eine Erhöhung um elf Prozent fordern. Endgültige Verhandlungen sind für Ende August geplant.

Forderungen der gesetzlichen Krankenkassen

Zwischen den Krankenkassen und Ärzten bahnt sich eine schwierige Auseinandersetzung um das Honorar im nächsten Jahr an. Die Forderungen der Ärzteschaft nach Honorarzuwächsen von mehr als drei Milliarden Euro stösst bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf deutliche Ablehnung. Der Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkasssen, Johann-Magnus von Stackelberg, bezeichnete die Forderung der Mediziner als "völlig überzogen". Er berief sich auf ein durch den Verband beim Prognos-Institut in Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses fand heraus, dass seit 2008 die Einnahmen der Kassenärzte stärker gestiegen sind als deren Praxiskosten. Selbst nach rechnerischer Berücksichtigung einer höheren Auslastung der Mediziner und Kosten für zusätzliche Leistungen bzw. auch des Fortschritts im organisatorischen Bereich fielen noch 2,2 Mio. Mehreinnahmen an. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sei die Forderung der Ärzte daher "nicht gerechtfertigt", so von Stackelberg.

Argumente der Ärzte

In Deutschland gibt es mehr als 130.000 niedergelassene Ärzte, die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertreten werden. Sie fordern eine Erhöhung der Vergütung um elf Prozent, was ungefähr 3,5 Mrd. Euro entspricht. Laut dem Chef der KBV, Andreas Köhler, sei diese Honorarerhöhung notwendig, um die seit 2008 gestiegenen Betriebskosten und die steigende Inflation auszugleichen. Die Pläne der GKV, das Ärztehonorar um 2,2 Mrd. Euro zu kürzen, bezeichnet Andreas Köhler als verantwortungslos und unverständlich. Hans Joachim Helming, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, argumentiert zudem, dass dem Gutachten des Prognos-Institut eine falsche Berechnungsmethode zugrunde liegt. Es berücksichtige nicht, dass Ärzte viele Leistungen nicht abrechnen können. Sollte die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung realisiert werden, befürchtet er, dass einige Facharztpraxen in ihrer Existenz gefährdet werden. Die entscheidenden Verhandlungen werden Ende August erwartet.

(lh)



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