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HEK: Keine Praxisgebühr bei Zahnarztbesuch


HEK: Keine Praxisgebühr bei Zahnarztbesuch
09.07.2012
Aufgrund der hohen Überschüsse bei den gesetzlichen Krankenversicherungen hat nun die hanseatische Krankenkasse (HEK) als erster gesetzlicher Versicherer entschieden, die Praxisgebühr bei Zahnarztbesuchen abzuschaffen. Fraglich ist, ob weitere Kassen in der Bundesrepublik dem Beispiel folgen werden.

Keine Praxisgebühr mehr beim Zahnarzt

Die Versicherten der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) sind die ersten, die von den hohen Überschüssen der Kassen profitieren können. Die 400.000 Versicherten sollen von nun an keine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro beim Zahnarzt mehr zahlen müssen. Die Abgabe für jeden Behandlungsbesuch war bereits bei ihrer Einführung stark umstritten und ist von Experten immer wieder kritisiert worden. Da die Überschüsse nach Ansicht vieler Politiker in irgendeiner Form an die Versicherten zurückgeführt werden müssten, entschied die HEK sich nun für den Verzicht auf die Praxisgebühr. Diese gilt jedoch nur für den Zahnarztbesuch, andere Ärzte werden weiter die Praxisgebühr erheben müssen. Der Verwaltungsrat der Kasse hat dabei vorgesehen, dass die neue Regelung rückwirkend zum 1. Januar des Jahres 2012 gelten soll. Wer seine Praxisgebühr beim Zahnarzt also bereits gezahlt hat, wird diese zurückerhalten.

Voraussetzungen für Gebühr-Erlass

Damit die Versicherten von der Regelung profitieren können, müssen sie am Bonusprogramm der Zahnärzte teilnehmen und ihr regelmäßig geführtes Bonusheft in Kopie mitsamt der Quittungen für die Praxisgebühren bei der HEK einreichen. Die Gebühr wird am Jahresende zurückgezahlt, sodass die Versicherten bei einem Besuch pro Quartal von maximal 40 Euro ausgehen können. Die HEK hat verlautbaren lassen, dass sie dadurch auf Gebühren in Höhe von 2,5 Millionen Euro verzichtet.

Bahr begrüßt Entscheidung

Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat die Entscheidung ausdrücklich begrüßt. Er selbst hatte die Forderung gestellt, dass die Krankenkassen ihre Überschüsse an die Versicherten zurückzahlen sollten. Da ein Zahnarztbesuch für die Versicherten nun mit keinen zusätzlichen Kosten mehr verbunden ist, wird seiner Einschätzung nach nun ein Anreiz für eine bessere Zahngesundheit geschaffen. Der Verwaltungsrat der HEK wiederum hat die Bundesregierung aufgefordert, die Praxisgebühr gänzlich abzuschaffen, da keine Steuerungsfunktion erkennbar sei und die Gebühr in keinem Verhältnis zu den entstehenden Bürokratiekosten stehe, so Verwaltungsratschef Horst Wittrin. Der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach von der SPD bezeichnete die Praxisgebühr übereinstimmend als „Sinnlos-Gebühr“, wenn erkennbar sei, dass die Krankenkassen selbst damit beginnen, die Gebühr nicht mehr einzufordern. Die Entscheidung der HEK ist jedoch auch als Reaktion auf ein Anschreiben des Bundesversicherungsamtes zu sehen, die die HEK und weitere Kassen aufgefordert hatte, zu den eigenen hohen Rücklagen Stellung zu nehmen.

(lh)



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