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GKV-Spitzenverband fordert mehr Selbstbestimmung für Kassen


GKV-Spitzenverband fordert mehr Selbstbestimmung für Kassen
21.11.2011
Die gesetzlichen Krankenkassen können im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherern nicht entscheiden, wie hoch der Beitrag ist, den sie von ihren Versicherten erheben. Die Höhe des Beitrags wird vielmehr vom Gesetzgeber festgelegt. Aus Kreisen der gesetzlichen Versicherer wird nun zunehmend Kritik laut an dieser Regelung.

Gegenwärtige Bemessung der Beiträge

Gesetzlich Versicherte müssen für ihre Krankenversicherung derzeit einen Beitrag in Höhe von 15,5 Prozent ihrer sozialversicherungspflichtigen Einkünfte leisten, wobei eine Aufteilung der Prämie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt. Decken die Einnahmen einer gesetzlichen Krankenkasse über längere Zeit nicht ihre Ausgaben für Medikamente und Heilbehandlungen, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben, dessen maximale Höhe derzeit auf 8 Euro begrenzt ist. Allerdings führt die Erhebung eines solchen Zusatzbeitrags nach bisherigen Erfahrungen tendenziell dazu, dass zahlreiche Versicherte die Krankenkasse verlassen. Dies vergrößert die finanziellen Probleme der betroffenen gesetzlichen Kasse weiter. In zwei Fällen kam es in Folge dessen sogar zur Insolvenz: Die City BKK und die BKK für Heilberufe gingen pleite, ihre Mitglieder wurden von anderen gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
 

Kritik der gesetzlichen Krankenkassen

In einem Interview mit der Tageszeitung Handelsblatt äußerte sich die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, kürzlich sehr kritisch über die mangelnden Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen einräumt. Sowohl bei Abschluss von Verträgen mit Krankenhäusern und Ärzten, als auch bei der Konzeption des Beitrags sei mehr Handlungsspielraum für die gesetzlichen Krankenkassen wünschenswert. Nur so sei es für gesetzliche Kassen möglich, im Wettbewerb miteinander unterschiedliche Profile zu entwickeln, die von Versicherten ausgewählt werden können. Davon würden insbesondere die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen profitieren, weil ihnen so von den verschiedenen Kassen unterschiedliche Leistungs- und Servicepakete zu entsprechenden Tarifen angeboten werden können. Momentan sehen sich gesetzliche Krankenkassen gezwungen, einseitig auf ihre Ausgabenstruktur zu achten. Denn die Befürchtung ist groß, dass sie bei finanziellen Schwierigkeiten durch die zwangsweise Erhebung eines Zusatzbeitrages in eine existenzbedrohende Situation geraten könnten. Wie die Praxis gezeigt hat, führt der Zusatzbeitrag nicht zu einer Sanierung der angeschlagenen Krankenkasse, sondern dazu, dass vor allem junge, gesunde und gut verdienende Mitglieder kündigen. Dadurch wird die Notlage noch verschärft, unter Umständen bis zum Konkurs.

 

(rw)



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