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Gesetzliche Krankenversicherung - Patientengesetz 2011


Gesetzliche Krankenversicherung - Patientengesetz 2011
29.03.2011
Die Rechte von Patienten sind in Deutschland bis heute sehr begrenzt und unübersichtlich geregelt. In unterschiedlichen Gesetzestexten sind die Rechte gegenüber Ärzten, Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern festgehalten.

Patientengesetz 2011

Lange Zeit wurde über ein neues Patientenrechtegesetz im Bundestag gestritten, aber nichts passierte. Nun kann es bald ganz schnell gehen. Nach Aussagen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, kann das umfangreiche Gesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden. Das neue Gesetz räumt Patienten deutlich mehr Rechte ein, nimmt die Gegenseite dafür stärker in die Pflicht. Laut Patientenbeauftragten soll sich das Arzt-Patienten-Verhältnis dadurch intensiveren. Im Vorfeld gab es starken Gegenwind.

Gegenwehr der Krankenkassen

Besonders groß war die Gegenwehr von Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern in der Vergangenheit. Auch die Bundesärztekammer machte lange Zeit gegen das neue Gesetz mobil. Die BÄK kritisierte, dass sich ein besseres Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten nicht rechtlich regeln lasse.
Die Bedenken sind inzwischen aber deutlich kleiner geworden. BÄK-Vize Frank Ulrich Montgomery lobte gegenüber der "Ärzte Zeitung" mittlerweile sogar die neue Regelung, sprach von einer vernünftigen gesetzlichen Regelung, "die auch Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten in dieser Frage ist". Ziel des neuen Gesetzes sei es laut CSU-Politiker Wolfgang Zöller, den Patienten zu einem Partner im Gesundheitssystem zu machen.

Einige Punkte des Patientengesetzes wurden bereits veröffentlicht. Lag die Beweispflicht bei Behandlungsfehlern bisher beim Patienten, so wird die Beweislast in Zukunft gedreht. Der Leistungserbringer steht dann in der Pflicht und hat nachzuweisen, dass der Fehler nicht auf eine falsche Behandlung oder Anwendung zurückzuführen ist. Die Möglichkeiten von Schadensersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern werden gestützt, zukünftig sollen die Kassen ihre Patienten bei Verfahren unterstützen. Dafür ist eine Änderung des Paragrafen 66 SGB V notwendig, bei dem es sich bisher um eine sogenannte "Kann-Regel" handelt.

Friständerung für Leistungen

Eine große Änderung ist auch die Friständerung, wenn Versicherte Leistungen bei ihrer Krankenkasse einfordern. War eine solche Frist bis dato nicht vorhanden, müssen die Kassen in Zukunft schneller auf Anträge reagieren. Passiert dies nicht, gelte die beantragte Hilfe ab sofort als genehmigt. Ähnliches gilt zukünftig auch bei dem Bewilligungsverfahren von Sozialversicherungsträgern. Welchen Zeitraum diese Fristen genau umfassen, ist noch nicht bekannt. Bisher sind lediglich die Eckpunkte ausgehandelt, nun geht es um die Feinheiten beim neuen Patientengesetz, das noch 2011 verabschiedet werden soll.

(fs)



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