Fusionierte IKK classic wird fünftgrößte gesetzliche Krankenversicherung
Fusionierte IKK classic wird fünftgrößte gesetzliche Krankenversicherung
Foto: jacomstephens istock
08.07.2011
Auf Beschluss der Verwaltungsräte der IKK classic und der Vereinigten IKK werden beide Kassen zum 1.8.2011 fusionieren. Die neue Kasse wird den Namen IKK classic tragen und mit dann 3,5 Millionen Versicherten zu den fünf größten Versicherungsgesellschaften zählen.
Durch Fusionen verringern sich Verwaltungskosten
Am 01.01.2009 wurden die Beitragssätze aller Krankenkassen auf 15,5 % angeglichen und mehr als 95% der zu erbringenden Leistungen sind seither gesetzlich vorgeschrieben. Eine Vielfalt bei den gesetzlichen Krankenkassen ist somit praktisch aufgehoben, Unterschiede im Leistungsumfang nur noch marginal. Die hohe Anzahl von 120 Krankenkassen in Deutschland ist seither nicht mehr im Sinne der Versicherten, da die hohen Verwaltungskosten von den Beiträgen der Versicherten getragen werden müssen. Auch wenn die beschlossene Fusion nicht ganz freiwillig erfolgte, sondern vor allem durch die schwierige Finanzlage der Vereinigten IKK verursacht wurde, ist sie ein Schritt in die richtige Richtung, um die Verwaltungskosten und somit die Beiträge langfristig zu senken.
IKK classic verspricht Vorteile
Bis 2013 sollen bei der neuen IKK classic keine Zusatzbeiträge erhoben werden, obwohl die Vereinigte IKK bereits solche Beiträge beschlossen hatte. Bezüglich der Zusatzangebote, die beide Kassen ihren Mitgliedern bisher offeriert haben, wurden noch keine Informationen veröffentlicht, die neue Satzung wird erst Anfang August verabschiedet werden. Allerdings betonte Michael Förstermann, Pressesprecher der alten IKK classic, dass es für die Versicherten keine Verschlechterungen geben werde. Es seien vielmehr Vorteile zu erwarten, so könnten die Versicherten der Vereinigten IKK künftig beispielsweise auch homöopathische Behandlungen auf Kassenkosten in Anspruch nehmen. Er versicherte auch, dass die Chipkarten nach der Fusion ihre Gültigkeit behalten. Obwohl es aufgrund des Zusammenschlusses kein Sonderkündigungsrecht für die Versicherten gibt, sollten Versicherte verfolgen, ob entgegen der bisherigen Einschätzungen doch bisher gewährte Zusatzleistungen oder Extras gestrichen werden. Jedem, der mindestens 18 Monate Mitglied seiner Kasse ist, steht es frei, die Kasse zu wechseln, die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
(ke)