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DAV warnt vor instabilen Unisex-Tarifen der PKV


DAV warnt vor instabilen Unisex-Tarifen der PKV
15.06.2011
Die Beitragshöhe der neuen Unisex-Tarife der privaten Krankenversicherungen (PKV) wird wahrscheinlich höher ausfallen als bisher angenommen. Diese Einschätzung traf die berufsständische Vertretung der Finanz- und Versicherungsmathematiker DAV.

Unisex-Tarife bringen PKV in Schwierigkeiten

In den Unisex-Tarifen, die spätestens zum 21. Dezember 2012 angeboten werden müssen, fällt das Geschlecht als Bewertungskriterium zur Beitragsbemessung weg. Dieses sei jedoch definitiv von großer Bedeutung für die Berechnung der Beitragssätze, so die DAV. Das Geschlecht sei bei der Versicherung ein objektiv und risikospezifisch differenzierender Faktor, erklären die Experten der DAV. Da dieser Faktor bei den Unisex-Tarifen nicht berücksichtigt werden darf, müsste dies in der Theorie vor allem eine Konsequenz haben: Die Tarife der PKV werden teurer, damit sich die Versicherungen vor den Unsicherheiten der Unisextarife schützen können. Männer im Hauptzugangsalter müssten demnach mehr bezahlen, Frauen eventuell etwas weniger. Faktisch ist aber auch dies nicht möglich. Laut Versicherungsaufsichtsgesetz dürfen Beiträge für Neukunden nicht niedriger sein als für Bestandskunden derselben Altersklasse. Als Folge könnten auch ältere Bestandskunden beschließen, in die für sie günstigeren Unisex-Tarife zu wechseln. Diese wären dann jedoch deutlich unterkalkuliert und somit ein Verlustgeschäft für die PKV.

Beiträge werden instabil sein

Wenn dies passiert und es von einem gewissenhaft arbeitenden Aktuar im Vorhinein hätte erkannt werden können, dürfen die Versicherer von Gesetzes wegen die Beitragssätze nicht an den realen Finanzbedarf anpassen. Der Schaden wäre in diesem Fall faktisch durch eine Fehlkalkulation begründet. Um dies zu verhindern, werden die PKV wohl von Anfang an den Höchstbeitrag für die Unisex-Tarife berechnen. Ein Großteil der Versicherten würde dadurch von einem Wechsel abgehalten. Die Folge: Nur wenige Mitglieder wechseln in den teuren Unisextarif, woraufhin der Versicherer bei der nächsten Beitragsanpassung den Satz senken muss. Dies würde wiederum mehr ältere Bestandskunden zu einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft bewegen, was auf lange Sicht zu einem erneuten Ungleichgewicht zwischen Beiträgen und Ausgaben führen könnte. Dies würde eine Beitragserhöhung nach sich ziehen: ein Teufelskreis.

 

Europäischer Gerichtshof verlangt Umsetzung des Urteils

Die Einführung der Unisex-Tarife ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) jedoch unumgänglich. Im März 2011 wurde gerichtlich beschlossen, dass eine Differenzierung von Versicherungsprämien aufgrund des Geschlechts nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Auslöser des Urteils war eine Klage gegen die Diskriminierung von Frauen durch höhere Versicherungsbeiträge bei der PKV.

(fs)



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