Beschwerdestatistik: Ärzten unterlaufen mehr Behandlungsfehler
Foto: monkeybusinessimages iStockphoto
Die Zahl der 11.100 Fälle muss differenziert betrachtet werden. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um Behandlungsfehler im eigentlichen Sinne. Vielmehr beanstandeten die behandelten Patienten einen vermeintlich fehlerhaften Eingriff bei ihren Krankenkassen und den dafür vorgesehenen Schiedsstellen. Diese wiederum fällten in rund 7.500 Sachverhalten einen Schiedsspruch und entschieden damit die Frage, ob ein solcher Fehler tatsächlich vorliegt. Für 1.900 Patienten bejahten sie diese und gaben den Klägern somit recht. Entscheidend dabei ist es, dass in diesen Fällen die Behandlungsfehler in einem engen Zusammenhang mit den Beschwerden der Betroffenen stehen. In 386 weiteren Sachverhalten konnte dieser Zusammenhang dagegen nicht bestätigt werden.
Eine weiterführende Aufteilung der Behandlungsfehler erfolgt gemäß Statistik in den Folgen für den Patienten. So starben 99 Patienten, weil falsche Behandlungsmaßnahmen vorgenommen oder Behandlungen fehlerhaft ausgeführt wurden. Mehr als 500 Betroffene klagten dagegen über langwierige, leichte Beschwerden. Eine Heilung ist in solchen Fällen zwar möglich, jedoch mit erheblichen Aufwänden verbunden. Mehr als 700 Patienten erlitten im Zuge der Behandlungsfehler leichte und nur kurzzeitig auftretende Leiden. Inwieweit bei allen genannten Kategorien eine Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen besteht, konnte die Gutachterkommission allerdings nicht beantworten.
Die Behandlungsfehler treten demzufolge bei unterschiedlichen ärztlichen Eingriffen auf. Am häufigsten werden sie bei Operationen der Knie- und Hüftgelenke verzeichnet. Doch auch der an sich eher simple Eingriff, der bei gebrochenen Unterarmen vorzunehmen ist, resultierte in einigen schmerzhaften Folgen für den Patienten. Ebenso waren die Operationen von Unterschenkeln und Sprunggelenken vor Behandlungsfehlern nicht gefeit. Warum gerade jene Eingriffe den überwiegenden Teil der Behandlungsfehler auf sich vereinten, blieb unbeantwortet. Gute Meldungen gab es dagegen bei der Behandlung von Brustkrebs: Hier kam es im Jahr 2011 nur zu 15 gemeldeten Fällen – ein Rückgang im Vergleich zum Jahr 2010. Insbesondere die schnellere Überweisung der Frauenärzte zur Mammographie wirkte sich dabei positiv aus.
Dem Problem der gestiegenen Behandlungsfehler steht der Bundesverband der Krankenkassen entschlossen gegenüber. Er forderte eine neue Rechtslage, die es insbesondere den betroffenen Patienten leichter machen sollte, derlei Fehler anzuklagen. Hierbei sei gerade die Beweislast gegenwärtig noch erdrückend – denn häufig kann der medizinische Laie den Zusammenhang zwischen seinen Leiden und einem vermeintlichen Fehler des Arztes eben nicht fachlich nachweisen. Insofern, so fordert der Bundesverband nun aber, müsse die Beweislast auf die Mediziner übergehen. Klage ein Patient etwaige Fehler an, wäre der Arzt gezwungen nachzuweisen, dass diese nicht ursächlich aus einem fehlerhaften Vorgehen durch ihn entstanden sind.
(sw)
Studie: Bürgerversicherung belastet mittlere bis hohe Einkommen
Jeder dritte Verdacht auf Behandlungsfehler bestätigt
Arzneimittelbewertung: Neue Medikamente sind nur selten besser