Beitragserhöhungen zu 2012 stehen bereits fest
Beitragserhöhungen zu 2012 stehen bereits fest
Foto: sturti istock
05.10.2011
Die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen für 2012 sind beschlossen und die Versicherungsmakler schon seit Monaten darüber informiert. Einzig die Privatkrankenversicherten haben noch keine Mitteilung erhalten, was ungünstige Konsequenzen für sie zur Folge haben kann.
Beitragserhöhungen und das Sonderkündigungsrecht
Die Gründe für Beitragssteigerungen sind komplex. Beispielsweise bewirkt der medizinische Fortschritt durch neue sowie teure Medikament und Geräte hohe Kosten. Zudem tragen die gestiegene Lebenserwartung sowie die demographische Entwicklung zu den Beitragssteigerungen bei. Jedes Jahr vergleichen private Versicherungsgesellschaften ihre Kosten und Beitragseinnahmen. Übersteigen die Kosten die Einnahmen, kommt es zu Beitragserhöhungen. Was viele Versicherte nicht wissen: Bei jeder Beitragsanhebung oder Leistungsminderung genießen sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses impliziert, dass die Versicherten ihre private Krankenversicherung von dem Tag an kündigen können, ab dem sie über die Änderungen der Versicherungskonditionen informiert wurden. Vorher ist die Sonderkündigung nicht möglich. Generell muss die Sonderkündigung innerhalb eines Monats und bis zu dem Zeitpunkt erfolgt sein, ab dem die Veränderungen der Versicherungskonditionen operativ umgesetzt werden.
Versicherte erfahren zuletzt von den Beitragserhöhungen
Die privaten Krankenversicherungsgesellschaften sowie deren Makler wissen in der Regel schon Monate im Voraus, dass es zu Beitragssteigerungen kommen wird. Die Versicherten hingegen bekommen die genaue Höhe der Beiträge verhältnismäßig spät mitgeteilt. Die Versicherungsgesellschaften informieren die Versicherten über die Versicherungsänderungen, die in der Regel zum 1. Januar wirksamen werden, erst Ende November des Vorjahres. Verbraucherschützer kritisieren, Ziel dieser zögerlichen Informationspolitik sei es, die Kündigungsfrist in den feiertagreichen Dezember zu verschieben, um die Sonderkündigungsfrist somit praktisch zu verkürzen. Die Versicherungsgesellschaften spekulierten regelrecht darauf, dass Versicherte die Kündigungsfrist verpassen.
Verbraucherschützer warnen vor überstürztem Versicherungswechsel
Wer in den vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhungsmitteilung überstürzt zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechselt, läuft Gefahr, seine Altersrückstellung zu verlieren. Die einzig verlustfreie Methode, Beitragserhöhungen zu umgehen, ist nach Ansicht von Verbraucherschützern der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Dieser ist jederzeit unabhängig von Kündigungsfristen, schweren Vorerkrankungen oder dem Alter des Versicherten möglich.
(ck)