Beitragserhöhungen durch Unisex-Tarife erwartet
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Am Anfang stand eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Der nämlich hatte sich gegen geschlechtsspezifische Unterschiede in den Policen der Versicherer gewandt. So sind bislang die Prämien privat krankenversicherter Frauen deutlich höher als die der Männer, da die Versicherer bei weiblichen Versicherten höhere Kostenrisiken wie die höhere Lebenserwartung einkalkulieren müssen. Männer hingegen zahlen für ihren Versicherungsschutz in anderen Sparten mehr. Der Europäische Gerichtshof forderte die Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer bei den Prämien und gab den Versicherern bis Ende des Jahres 2012 Zeit, Tarif- und Prämienmodelle zu entwickeln, die eine Gleichbehandlung der Geschlechter hinsichtlich der zu zahlenden Prämien sicherstellen. Abweichungen von dieser Vorgabe sollen künftig nur bei sehr wenigen Ausnahmefällen gestattet sein.
Wenn die Neuregelung kommt, dürfte es für viele Kunden teurer werden: In einer Studie ermittelte die Beratungsfirma Oxera, dass privat krankenversicherte Männer künftig bis zu 35 Prozent mehr für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Die Risikolebensversicherungsprämien steigen für Frauen der Studie zufolge ebenfalls um „mindestens 30 Prozent“. Auch für die Prämien für weibliche Kunden in der Kfz-Versicherung werden Steigerungen im zweistelligen Prozentbereich erwartet, während die Männer in der privaten Rentenversicherung Beitragserhöhungen um bis zu fünf Prozent hinnehmen müssen.
Die Frage was mit den Altverträgen passiert ist noch offen. Zwar sehen die Leitlinien der Brüsseler Kommissare Viviane Reding und Michael Barnier keine Anpassung der Bestandsverträge vor – doch ob das wirklich durchzuhalten ist, wird in der Branche bereits bezweifelt. So weist beispielsweise die Barmenia Versicherung darauf hin, dass die Kunden in der privaten Krankenversicherung jederzeit in andere Tarife wechseln können – darunter in Zukunft eben auch in Tarife mit den neuen, geschlechtsunabhängig kalkulierten Prämienmodellen. Falls das geschehe, könnten Verwerfungen in der Versichertenstruktur die Folge sein. Eine auf Lebenszeit ausgelegte Beitragskalkulation werde damit erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Seitens der Hanse-Merkur dagegen wurde der Einwand laut, dass es ein Eingriff in die Alterungsrückstellungen der Bestandsversicherten sei, wenn die Bestandsverträge in die Neuregelung mit einbezogen würden. Wenn das tatsächlich umgesetzt würde, handele es sich um „einen schweren Verstoß gegen das Grundprinzip des privaten Krankenversicherungsschutzes“, so Hanse-Merkur-Sprecher Heinz-Gerhard Wilkens.
(ck)
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